68. Ausschusssitzung des FSFJ zum Thema "Rechtsstatus Careleaver*in"

05.06.2024 im Deutschen Bundestag
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Auf Einladung von Denise Loop (Die Grünen/ MdB) waren die IGfH und der Careleaver e.V. in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend am 05.06.2024 zu Gast.  Es ging um den "Rechtsstatus Careleaver*in". Josef Koch als Vertreter für die IGfH, sowie Laurette Rasch als Vertreterin des Careleaver e.V. waren dort als Sachverständige zu hören.

Beim "Rechtsstatus Careleaver*in" geht es darum eine elternunabhängige soziale Sicherung von Careleaver*innen zu erreichen. Bisher werden Careleaver*innen darauf verwiesen, finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern zu suchen. Nicht wenige Careleaver*innen rutschen daher bereits im jungen Erwachsenenalter in Verschuldung und verschärfte Armutslagen ab. Careleaver*innen müssen Sozialleistungen unabhängig von den Eltern erhalten. Es braucht daher den "Rechtsstatus Careleaver*in", dieser könnte in den Begriffsbestimmungen des § 7 SGB VIII definiert und in anderen Sozialgesetzen aufgegriffen werden. 

Mehr Informationen zum "Rechtstatus Careleaver*in" finden Sie hier.

Hier finden Sie außerdem den Link zur vollständigen Aufzeichnung der Ausschussitzung in der Mediathek des Deutschen Bundestages.

Ihr Ansprechpartner bei der IGfH:

Josef Koch
Mail: josef.koch [at] igfh.de