SGB VIII Reform

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Vielfalt Inklusion

Auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln. 

Nach vielen Jahren professionsübergreifender Diskussionen und umfassender Beteiligungsprozesse wurden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) Kompromisse und Abwägungen gefunden, die eine breite Unterstützung fanden. Die Verantwortung liegt nun bei den politischen Verantwortlichen, das Gesetzesvorhaben zügig wieder aufzunehmen. Die gemeinsamen Errungenschaften bieten eine gute Grundlage, an der nahtlos angeknüpft werden kann, um den vorliegenden Entwurf weiterzuentwickeln (z. B. im Leistungserbringerrecht) und nachzuschärfen.