SGB VIII Reform

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Vielfalt Inklusion

KJHSRG-Anhörung im Familienausschuss: Sachverständige sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der SGB-VIII-Reform
(Stand: 12.10.2026)

Am 12. August hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für das 1. KJHSRG vorgelegt. Die IGfH hat sich dazu mit einem Zwischenruf kritisch geäußert: Gegenüber dem ursprünglichen inklusiven Reformziel vollzieht der Regierungsentwurf einen deutlichen Kurswechsel. Die inklusive Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung soll nicht mehr verbindlich eingeführt, sondern zunächst über eine fakultative Experimentierklausel erprobt werden. Zugleich sollen die vorgesehenen Vorrang-Regelungen von Regel- und Infrastrukturangeboten vor individuellen Hilfen zur Erziehung erhalten bleiben. Auch Bildungsassistenz in Kitas und Schulen soll grundsätzlich infrastrukturell organisiert werden. Mit diesen Strukturveränderungen verbindet die Bundesregierung erhebliche Einsparerwartungen. Im weiteren Verlauf wurde der Regierungsentwurf im September im Bundesrat diskutiert, wozu sich die Bundesregierung bereits geäußert hat. Am 02. Oktober 2026 fand ein parlamentarisches Gespräch zwischen Bundestagsabgeordneten und Erziehungshilfe-Fachverbänden statt. Am 08. Oktober 2026 fand eine Lesung im Bundestag statt, gefolgt von einer Anhörung im Familien-Ausschuss:

Am 12. Oktober 2026 fand im Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (KJHSRG) statt. Als Sachverständige waren Elke Alsago (ver.di), Dr. Lydia Hajasch (Bundesvereinigung Lebenshilfe ), Angela Smessaert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ), Daniel Thomsen (Kreis Nordfriesland), Dr. Andreas Dexheimer (Diakonie Rosenheim), Andreas Jungnitz (SAM Hameln) und Heinz Müller (Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz) geladen. Zudem war die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit einer Stellungnahme vertreten.

Deutlich wurden insbesondere die Spannungen zwischen dem ursprünglichen Reformziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und der nun vorgesehenen freiwilligen Erprobung einer Gesamtzuständigkeit für junge Menschen mit und ohne Behinderungen. Mehrere Sachverständige kritisierten die erneute Verschiebung verbindlicher Regelungen und forderten eine Rückkehr zum inklusiven Reformziel.

Grundlegende Einwände richteten sich auch gegen die geplanten Vorrangregelungen für Angebote der Jugendsozialarbeit gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung sowie gegen die infrastrukturelle Bildungsassistenz in Kitas und Schulen. Kritisiert wurde insbesondere, dass die vorgesehenen Regel- und Infrastrukturangebote vielfach weder vorhanden noch ausreichend ausgestattet seien und zudem nicht zwangsläufig dieselben Unterstützungsbedarfe abdeckten wie individuelle Hilfen. Mehrere Sachverständige warnten deshalb vor einer Schwächung individueller Rechtsansprüche, ohne dass eine bedarfsgerechte Alternative gewährleistet wäre. Zugleich wurde deutlich, dass der fachlich erforderliche Ausbau inklusiver Infrastruktur einen längerfristigen Entwicklungsprozess voraussetzt.

Erhebliche Zweifel bestanden auch an den finanziellen Annahmen des Gesetzentwurfs. Mehrere Sachverständige hielten die prognostizierten Einsparungen für nicht belastbar und verwiesen auf notwendige Investitionen in Personal, Qualifizierung und den Ausbau von Regelangeboten. Der vorgesehene Infrastrukturvorrang könne diese Voraussetzungen weder schaffen noch die erwarteten Einsparungen garantieren.

Ob und in welchem Umfang diese Einwände im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.

Die Dokumentation der Anhörung mit den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und der Videoaufzeichnung ist auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar.