Care Leaver

aus: Kritisches Glossar Hilfen zur Erziehung. Düring, Diana et al. (Hrsg.) (2014)
Link zum Buch

 

Blickt man auf die Diskussion von Übergängen ins Erwachsenenleben bei jungen Menschen, die in öffentlicher Erziehungshilfe (Heimerziehung, Pflegefamilien) aufwachsen, so zeigen sich, bezogen auf die letzten drei Jahrzehnte, etwa vier erkennbare Phasen. Die 1980er-Jahre lassen sich zunächst als „Aufbruchphase“ kennzeichnen, in der, angestoßen durch Initiativen, (zunächst) für einen § 29 des Jugendhilfegesetzentwurfes und die Studien von BiebackDiel et al. und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW aussagekräftige Daten vorgelegt und eine intensive Fachdiskussion geführt wurde, mittels der es gelang, insbesondere die obersten Landesjugendbehörden für das Thema Übergänge nach der stationären Erziehungshilfe zu sensibilisieren. In der Summe führten diese Diskussionen schließlich zu einem wichtigen Impuls zur Implementation entsprechender Leistungen im SGB VIII. Einen Meilenstein und die zweite Phase zugleich stellen dann die Regelungen des § 41 SGB VIII und die Entwicklung der Hilfen für junge Volljährige zu Beginn der 1990er-Jahre dar. Die durchaus zentrale Bedeutung dieser Hilfen beschreibt das damalige BMFJ in einer Broschüre wie folgt: „Die Jugendhilfe lässt damit künftig die Jugendlichen nicht mehr im Stich, die noch nicht in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen, weil sie ohne ein stützendes Elternhaus in Heimen groß geworden sind. Sie haben Schwierigkeiten, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wenn ihnen keine Starthilfe gegeben wird, ist die Abhängigkeit von der Sozialhilfe oder eine kriminelle Karriere vorgezeichnet“ (BMFJ 1994: 30). Dem zunächst erkennbaren Auf- und Ausbau entsprechender Hilfen folgt Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre aber eine Phase der „Ernüchterung“. Rückläufige Leistungen zwischen 2000 und 2005, deutliche regionale Disparitäten, fiskalisch motivierte Einschränkungsversuche (u. a. durch das KEG 2003) und nicht zuletzt fehlende Fachkonzepte und Abgrenzungsproblematiken insbesondere mit dem BSGH/SGB XII, bestimmen fortan die Debatte. Neue Initiativen sind hingegen seit dem Ende der 2000er-Jahre zu erkennen und bilden die derzeit feststellbare vierte Phase. Dazu lassen sich das im 14. Kinder- und Jugendbericht apostrophierte „Jahrzehnt der Verselbstständigung“ und die im Koalitionsvertrag von 2013 verankerten Jugendberufsagenturen zur Bündelung der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige wie auch die Initiative zur Etablierung einer eigenständigen Jugendpolitik zählen. Gleichzeitig liefern Forschungs- und Entwicklungsprojekte aktuelle Erkenntnisse und Anlässe zu neuerlichen Fachdiskussionen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Projekte „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe?“ ( IGfH /Uni Hildesheim), „Übergänge in die Zeit nach dem Heim“ (FH Münster), „Verwirklichungschance SOS-Kinderdorf“  (SPI/IPP),

„Higher Education without Family Support“ (Uni Hildesheim und israelische Partner) oder auch die Aktivitäten des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (in Kooperation mit GEBIT) „Handreichung: Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung junger Menschen“. Ein Kennzeichen einiger dieser Initiativen ist die Etablierung des bislang lediglich im internationalen Diskurs gebräuchlichen Begriffs der „Care Leaver“ (= Menschen, die Hilfen verlassen). Hintergrund dieser etwas sperrigen Übertragung ist jedoch zumeist die bewusste Abgrenzung vom Begriff der „ehemaligen Heimkinder“, der zum einen enger gefasst ist und in Deutschland eindeutig mit den Schicksalen der Heimkinder aus den 1950er- und 60er-Jahren verbunden ist. Ob diese Initiativen neben der Etablierung neuer Begrifflichkeiten dazu führen, dass nach dem deutlichen Fokus auf Familienförderung und die Themen Kinderschutz und Frühe Hilfen nun die Lebenslagen und Bedürfnisse Jugendlicher und junger Erwachsener deutlicher (und nicht allein hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Verwertbarkeit) wahrgenommen und nachhaltiger unterstützt werden, bleibt abzuwarten.

 

Dimensionen und Entwicklungen

Fragt man nach der Situation von Care Leavern in Deutschland, so erscheint es erforderlich, Dimensionen von „Care“ und „leaving Care“ und damit der erzieherischen Hilfen aufzuzeigen:

Über alle Altersjahrgänge hinweg ist bereits seit Mitte der 1990er-Jahre eine Zunahme der Inanspruchnahme und damit der Fallzahlen und der Ausgaben für erzieherische Hilfen zu verzeichnen. Ohne an dieser Stelle in detaillierte Interpretationen und Analysen einsteigen zu können, spiegeln sich hier u. a. verschlechterte sozioökonomische Lebenslagen für (bestimmte) Familien, gesetzliche und fachlich-konzeptionelle Präzisierungen für (bestimmte) Zielgruppen und nicht zuletzt die höhere Sensibilität und die differenziertere Wahrnehmung seitens der Fachkräfte wider. Auch zuletzt – und insbesondere seit 2005 – sind teilweise deutliche Zunahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) zu verzeichnen. Erst die Ergebnisse ab dem Jahr 2011 deuten auf eine Konsolidierung der Fallzahlen bzw. der Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen hin. Gleichwohl bewegt sich das Fallzahlenvolumen 2012 im Zeitreihenvergleich nach wie vor auf dem höchsten Stand (vgl. Fendrich/Tabel 2012: 11).

Ein aktueller Vergleich der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für junge Volljährige nach Altersjahren findet sich im von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik vorgelegten „Monitor Hilfen zur Erziehung 2012“ (11). Diese Daten zeigen zunächst einen Anstieg der Fallzahlen bis zum zehnten Lebensjahr. Die Zehnjährigen, unmittelbar gefolgt von den Neunjährigen, bilden auch die stärksten Jahrgänge bei der Inanspruchnahmequote. Deutliche Rückgänge sind bei beiden Datengrößen ab dem 16. Lebensjahr zu verzeichnen. Insbesondere zwischen  dem 17. und 18. und dem 18. und 19. Lebensjahr sinken Fallzahlen und Inanspruchnahmequoten merklich. Hilfen für junge Volljährige werden folglich erkennbar weniger häufig realisiert als Hilfen für andere Altersgruppen. „Volljährigkeit wirkt“ (Pothmann 2011: 27) somit hinsichtlich der geleisteten Hilfen zur Erziehung. Für junge Menschen aus den stationären Erziehungshilfen bedeutet dies in Konsequenz und im Unterschied zur altersgleichen Gesamtbevölkerung, dass sie deutlich früher mit Selbstständigkeitserwartungen konfrontiert werden und dabei, nach dem Ende der HzE, nicht auf ein gesichertes familiäres bzw. sozial gewachsenes Netz aus materiellen und immateriellen Unterstützungsleistungen und sozialen Beziehungen zurückgreifen zu können. „Diese Vorgehensweise steht gesellschaftlichen Veränderungen einer verlängerten Jugendphase diametral entgegen. So lebt die altersgleiche Bevölkerung, die in ihrer Herkunftsfamilie aufwächst, im Durchschnitt bis in die Mitte des dritten Lebensjahrzehnts im elterlichen Haushalt, weil z. B. berufliche Bildungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Dieser Vergleich legt den Schluss nahe, dass der in der Logik der Erziehungshilfe angesteuerte Zeitpunkt des Hilfeendes den durchschnittlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwachsenwerdens nicht angemessen ist. Insbesondere die Bildungslaufbahn von Care Leaver wird unter diesen Bedingungen fragil“ (IGfH/Uni Hildesheim 2014: 3).

 

Zeitreihe Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige

Blickt man auf Zeitreihenvergleiche in der Erziehungshilfe, so muss stets die Umstellung der Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2007 berücksichtigt werden. Ein direkter Vergleich z. B. der Daten aus 2005 mit den Daten aus 2009 ist damit teilweise problematisch (vgl. KomDat Jugendhilfe, Ausgaben 1/2009; 3/2009; 2/2010). Bezogen auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung bei Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren und bei jungen Volljährigen im Alter von 18 bis unter 27 Jahren (Deutschland; 1995–2012; Summe aus andauernden und beendeten Hilfen*), zeigt sich insgesamt gesehen in beiden Altersgruppen – und in der Gesamtschau wie in den Vergleichen der Daten vor und nach 2007 – eine erkennbare Zunahme der Hilfezahlen und Hilfequoten. 1995 wurden 53.951 Hilfen für 15- bis unter 18-Jährige gewährt bzw. in Anspruch genommen, 2010 waren es 73.654. Nach einem leichten Rückgang auf 72.857 Hilfen in 2011 stiegen die Fallzahlen in 2012 (75.629) wieder leicht an. Auch die Inanspruchnahme pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung stieg von 203 in 1995 auf 312 im Jahr 2012. Bei den 18- unter 27-Jährigen stiegen die Fallzahlen von 35.452 in 1995 auf 44.591 in 2012. Der Anstieg wurde durch rückläufige Fallzahlen in 2005 und 2011 unterbrochen. Die Fallzahlen stagnieren zudem seit 2010 bei gut 44.000 Hilfen. Gleiches zeigt sich bei den Hilfequoten. Diese stiegen bei den jungen Volljährigen von 39 in 2005 auf 52 in 2012. Die Quote der Inanspruchnahme pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung liegt seit 2010 bei 51 oder 52.

Die Daten zeigen zum einen nominal wie prozentual die deutlichen Unterschiede im Gewährungs- bzw. Leistungsverhalten hinsichtlich der beiden hier gezeigten Alterskohorten wie auch die geringfügige Steigerung dieser Fallzahlen und Hilfequoten in 2012, nachdem 2011 ein leichter Rückgang zu verzeichnen war.

 

Bewertungen

Ferner zeigen die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihrem Auftrag hinsichtlich der älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen durchaus nachkommt. Im Vergleich aller Altersgruppen und bezogen auf die entsprechende Alterspopulation entfallen jedoch die wenigsten Hilfen zur Erziehung auf junge Volljährige. Nun ließe sich an dieser Stelle mit erfüllten Hilfebedarfen, einer gesetzlich gewollten abnehmenden Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und angesichts der weiteren möglichen Leistungen des Sozial- und Bildungssystems für Care Leaver von einer sozialpolitischen Akzeptanz entsprechender Problemlagen sprechen. Die „doppelte Benachteiligungstruktur“ (vgl. Köngeter/Schröer/Zeller 2008) von Care Leavern hinsichtlich des Übergangs in Beruf und Beschäftigung und die mögliche Zuständigkeit verschiedener Sozialleistungsträger führen jedoch zu viel Unzuständigkeit, zu „Verschiebebahnhöfen“ und zu mangelhafter Zusammenarbeit, so dass angesichts des Integrationsdilemmas der „Lost Generation“ (Bürger 2010) notwendige kontinuitätssichernde Modelle eines „permanency planning“ kaum sichtbar sind. Konstatiert werden muss hingegen, dass hinsichtlich der Leistungen für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen, wie sie innerhalb der Rechtskreise „Arbeitsförderung“, „Grundsicherung“, „Jugendhilfe“ und „Sozialhilfe“ vorzufinden sind, immanente Unstimmigkeiten und Engführungen die Leistungskonzepte und die Leistungspraxis prägen und teilweise erschweren. Zwar gibt es rechtliche Zuständigkeitsbestimmungen in allen Leistungssystemen gegenüber den jeweils anderen, die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe – z. B. „besondere soziale Schwierigkeiten“ (§ 67 SGB XII) oder „Hilfe zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ (§ 41 SGB VIII) – lassen jedoch Spielräume für die Versagung von Hilfen und Verweise auf die (vermeintliche) Zuständigkeit anderer Systeme (vgl. Bellermann/Nüsken 2012).

Eine der wesentlichen Herausforderungen mit Blick auf Care Leaver liegt damit in der verbindlichen strukturellen Zusammenarbeit der Leistungsträger. Die unter 1. aufgeführten Jugendberufsagenturen können hier vor Ort wichtige Beiträge leisten. Aufgabe des Gesetzgebers wäre an dieser Stelle jedoch der Erlass hinreichend bindender Kooperationsverpflichtungen für (alle) beteiligten Hilfesysteme genauso wie die Regelung entsprechender Vorleistungsgebote (wie etwa in der Eingliederungshilfe im SGB XII), so dass junge Menschen (zunächst und unabhängig von der Stelle, in der sie zuerst vorstellig werden) ihnen zustehende Leistungen erhalten, ohne dabei durch Zuständigkeitsklärungsfragen behindert zu werden.

Seitens der Kinder- und Jugendhilfe gilt es ferner, die Zugangs- und Abgangsproblematik, bezogen auf die Hilfen für ältere Jugendliche und junge Volljährige, schärfer in den Blick zu nehmen. Dadurch, dass der Gesetzgeber keine bestimmten leistungsauslösenden Merkmale für eine Hilfe für junge Volljährige ausgeführt hat, sondern Leistungen qua Verfahren rechtlich normiert, kommt insbesondere der Hilfeplanung damit ein „zentraler sozialpädagogischer Gestaltungsauftrag“ (Merchel 1998: 14) zu, in dem Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollzogen, sondern erst hergestellt werden müssen. Dies erscheint insbesondere deshalb notwendig, da eine einmal beendete Hilfe für ältere Jugendliche und jungen Volljährige bislang – anders als i. d. R. ein Auszug aus dem Elternhaus – in Deutschland praktisch keine Rückkehroption umfasst. Eine Orientierung an den tatsächlichen Kompetenzen der jungen Menschen wie in der niedersächsischen Handreichung (s. o.) erscheint hier (wenn neben Lebensführungstechnologien auch Persönlichkeitsentwicklung in den Blick kommt) als Schritt in die richtige Richtung. Ergänzend sollten aber Bildungs- bzw. Ausbildungsprozesse mit aufgenommen werden.

Schließlich muss auf den Forschungsbedarf zur Förderung von Care Leavern hingewiesen werden. Konzepte, Struktur und vor allem die Wirkungen – mindestens aber die Bewertungen – etwa der Hilfen für junge Volljährige sind bislang kaum erforscht. Auch die Erhebungen der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen einige Lücken. Weder die Bestandsdaten noch die Daten zu begonnenen Hilfen lassen umfassende Einblicke dahingehend zu, ob es sich bei der Hilfe für junge Volljährige um eine erstmalige oder um eine erneute erzieherische Hilfe für diesen jungen Menschen bzw. für dessen Familie handelt. Offen bleibt auch, welche Hilfen anderer Systeme am Ende einer HzE geleistet werden. Ebenso fehlen systematische Einblicke in die Lebenslagen von jungen Erwachsenen im Anschluss an diese Hilfen und damit zusammenhängend in deren realisierte Persönlichkeitsentwicklung und selbstständige Lebensführung. Nicht zuletzt solche Forschungsergebnisse sind jedoch zwingend notwendig, so dass Hilfen für ältere Jugendliche und junge Volljährige und die Förderung von Care Leavern allgemein nicht nur als Kostenfaktor, sondern als wichtige und notwendige Investitionsgelegenheit in die Persönlichkeitsentwicklung und bei den entscheidenden Schritten des Erwachsenwerdens diskutiert und weiter entwickelt werden können (vgl. Krüger 2011). Dazu bedarf es weiterer politischer und konzeptioneller Impulse und einer empirischen Basis und nicht zuletzt erkennbarer (fach-)politischer Positionierungen und gesellschaftspolitischer Einmischung, denn hinsichtlich von Gerechtigkeits- und Effektivitätsaspekten gilt auch hier, was Hans Thiersch einmal  formulierte:

„Man diskutiert über das ‚Wie‘ der Arbeit und verdeckt damit die sozialpolitischen Fragen nach dem ‚Was‘; indem man okkupiert ist mit den Fragen der Organisation, bleibt nicht nur keine Energie für die prinzipiellen Strukturfragen, sondern werden diese ins vermeintliche Abseits müßigen Räsonierens geschoben; das Faktum der intensiven Organisationsdiskussion suggeriert, die sozialpolitischen Rahmen seien hinreichend geklärt.“ (Thiersch 1997: 151)

 

____________

* Nicht mit berücksichtigt werden die Angaben zur Erziehungsberatung sowie zu den Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII. Ferner können aus methodischen Gründen für den Zeitreihenvergleich nicht die Angaben zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII ohne eine Konkretisierung nach den §§ 29 bis 35 SGB VIII sowie die zur SPFH berücksichtigt werden. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder und Jugendhilfestatistik

 

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW (1984): Die Situation heimentlassener Jugendlicher und junger Erwachsener. Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für soziale Arbeit e.V. (Wolfgang Elger). Düsseldorf.
  • Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Hg.) (2012): Monitor Hilfen zur Erziehung. Dortmund.
  • Bellermann, M./Nüsken, D. (2012): Junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf – Verschollen im sozialstaatlichen Bermudadreieck? In: Sozial Extra, Ausgabe 11–12/ 2012, S. 18–23.
  • Bieback-Diel, L./Lauer, H./Schlegel-Brocke, R. (1983): Heimerziehung – und was dann? Zur Problematik heimentlassener junger Erwachsener. ISS -Materialien Nr. 20, Frankfurt a.M.
  • Bundesministerium für Frauen und Jugend (Hg.) (1994): KJHG. Bonn.
  • Bürger, U. (2010): Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel. Herausforderungen und Perspektiven der Förderung und Unterstützung von jungen Menschen und deren Familien in Baden-Württemberg. Herausgegeben vom KVJS/Landesjugendamt. Stuttgart.
  • Fendrich, S./Tabel, A. (2012): Konsolidierung oder Verschnaufpause? Aktuelle Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung. In: Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendhilfestatistik – AKJSta, Heft 3, S. 11–13.
  • IGfH/Uni Hildesheim (2014): Nach der stationären Erziehungshilfe. Care Leaver in Deutschland. Internationales Monitoring und Entwicklung von Modellen guter Praxis zur sozialen Unterstützung für Care Leaver beim Übergang ins Erwachsenenalter. Abschlussbericht für die Stiftung Deutsche Jugendmarke (http://www.igfh.de/cms/ sites/default/files/Abschlussbericht_Was%20kommt%20nach%20der%20 station%C3 %A4ren%20Erziehungshilfe%20M%C3%A4rz%202014.pdf, Zugriff am 04.04.2014).
  • Köngeter, S./Schröer, W./Zeller, M. (2008): Germany. In: E. R. Munro & M. Stein (Eds.): Young People’s Transitions from Care to Adulthood. International Research and practice book. London, pp. 63–77.
  • Krüger, S. (2011): „Wenn Kommunen nicht mehr können …“ Öffentliche Jugendhilfe zwischen gesetzlicher Verpflichtung und politischer Gestaltungskraft. Vortrag im Rahmen des Fachtages „Mit 17 schon zu alt?“ am 14. Juli 2011 (http://www.skfbayern. caritas.de/aspe_shared/form/download.asp?nr=324770&form_typ=115&ag_id=6853, Zugriff am 23.01.2014).
  • Merchel, J. (1998): Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung § 36 SGB VIII. Stuttgart u. a.
  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/GEBIT (2013): Handreichung Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. und der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. (http://www.soziales.niedersachsen.de/download/81281, Zugriff am 04.04.2014).
  • Nüsken, D. (2008): Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine empirische Untersuchung zu den Hilfen für junge Volljährige. Münster/New York.
  • Nüsken, D. (2014): Übergang aus der stationären Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in Deutschland. Expertise für die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen. Frankfurt a. M. (http://www.igfh.de/cms/sites/default/files/Expertise%20Neuesten_ Situation%20Care%20Leaver%20in%20Deutschland_0.pdf, Zugriff am 25.07.2014).
  • Pothmann, J. (2011): Auf dem Abstellgleis? Jugendliche und junge Erwachsene in der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Blick in den Zahlenspiegel. In: Sozialpädagogisches Institut des SOS-Kinderdorf e.V. (Hg): Fertig sein mit 18? Dokumentation zur Fachtagung „Jugendliche und junge Volljährige – Eine Randgruppe der Kinder- und Jugendhilfe?“ 4.–5. November 2010 in Berlin. München, S. 22–41.
  • Thiersch, H. (1997): Gerechtigkeit und Effektivität. Die Soziale Arbeit in den Zeiten der Globalisierung – Eine Skizze zur Selbstvergewisserung der Profession. In: Blätter der Wohlfahrtspflege 1997, Heft 7 und 8. Frankfurt, S. 151–153.

 

Autor*in