Im Schatten der Demokratie – Abbau von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe entgegentreten
Die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe sind in ihrem Bestand ernsthaft gefährdet. Ein internes Arbeitsdokument aus dem Bundeskanzleramt, das der Paritätische Gesamtverband am 16. April 2026 veröffentlicht hat, macht das Ausmaß der geplanten Einschnitte sichtbar. Erarbeitet wurde es von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände. Es offenbart nicht nur ein demokratisch problematisches Vorgehen, sondern vor allem eine inhaltliche Neuausrichtung beider Hilfesysteme, die weit über einzelne Einsparmaßnahmen hinausgeht.
Was als „Kürzungsvorschläge“ bezeichnet wird, ist ein systematischer Rückbau von Rechten, Leistungen und fachlichen Standards in beiden Systemen – zulasten junger Menschen und ihrer Familien. Für sie bedeutet dies eine spürbare Verschlechterung ihrer Lebens- und Teilhabechancen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird die bisherige Logik beider Systeme grundlegend verschoben – weg von einem individuellen, bedarfsorientierten Rechtsanspruch hin zu einer haushaltsgetriebenen Steuerung von Leistungen:
- individuelle Hilfen sollen durch pauschale Infrastrukturangebote ersetzt werden,
- Rechtsansprüche für junge Volljährige sollen eingeschränkt werden,
- Teilhabeleistungen für junge Menschen mit Behinderungen sollen begrenzt werden,
- Standards für besonders vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen abgesenkt werden,
- finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien sollen reduziert werden,
Subsidiaritätsprinzip soll geschwächt und staatlich gesteuerte Leistungen gestärkt werden.
Pauschale Hilfen gefährden Entwicklung und Teilhabe
Werden Hilfen pauschaliert oder verkürzt, betrifft dies die Qualität von Entwicklungsverläufen insgesamt. Gerade in krisenhaften Situationen brauchen junge Menschen verlässliche, passgenaue Unterstützung. Einsparungen führen nicht zu nachhaltiger Entlastung, sondern zu Kostenverlagerungen und Scheinersparnissen, da später deutlich aufwendigere Hilfen nötig werden. Im Kinderschutz ist eine Reduktion individueller Hilfen fachlich nicht vertretbar: Schutzprozesse sind auf differenzierte Einschätzungen, stabile Beziehungen und ausreichend ausgestattete Hilfesettings angewiesen, werden diese geschwächt, steigt das Risiko von Fehlentscheidungen und unzureichendem Schutz.
Besonders gravierend sind die vorgesehenen Einschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Begrenzung individueller Leistungen greift unmittelbar in das Recht junger Menschen auf Selbstbestimmung ein. Individuelle Unterstützung ist keine optionale Zusatzleistung, sondern Voraussetzung dafür, dass junge Menschen mit Behinderungen ihren Alltag gestalten, Bildungsangebote nutzen, Beziehungen entwickeln und gesellschaftlich teilhaben können. Deshalb sind individuelle, passgenaue Leistungen unverzichtbar. Die geplante Verschiebung hin zu pauschalen Angeboten verkennt diese Logik und birgt die reale Gefahr eines fachlichen Rückschritts – weg von individueller Unterstützung hin zu stärker kollektiv organisierten Versorgungsformen. Damit droht eine Entwicklung, die zentrale Fortschritte der letzten Jahre – Inklusion, Selbstbestimmung und Dezentralisierung von Hilfen – infrage stellt und die fachliche Vielfalt der freien Trägerlandschaft, damit auch Qualität, Differenziertheit und Innovationsfähigkeit der Hilfesysteme, gefährdet. Statt individueller Teilhabe entstehen neue Formen struktureller Abhängigkeit.
Menschenrechte als verbindlicher Maßstab
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in klarem Spannungsverhältnis zu internationalen Verpflichtungen, insbesondere zur UN-Kinderrechtskonvention und zur UN-Behindertenrechtskonvention. Beide verpflichten dazu, Förderung, Schutz und gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen sicherzustellen. Eine Reduktion individueller Leistungen zugunsten pauschaler, begrenzter Angebote widerspricht diesen Prinzipien und markiert ein verändertes Menschenbild: weg vom jungen Menschen als Rechtsträger hin zum jungen Menschen als Spielball begrenzter Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund sind sowohl das undemokratische Vorgehen bei der Entwicklung der Vorschläge als auch ihre Systemlogik aufs Schärfste zu kritisieren. Die Maßnahmen sind sozialpolitisch problematisch und fachlich nicht begründbar, da sie evidenzbasierten Erkenntnissen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe widersprechen. Wir weisen diesen Kurs der Pauschalisierung statt Individualisierung und der fiskalischen Steuerung statt menschenrechtsorientierter Fachlichkeit entschieden zurück.
Die Erziehungshilfefachverbände fordern:
- die uneingeschränkte Sicherung individueller Rechtsansprüche im SGB VIII und SGB IX,
- die konsequente Orientierung an der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention,
- den Erhalt individueller Hilfen und Teilhabeleistungen als Grundlage beider Hilfesysteme,
- die Sicherung von Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrecht,
- den Schutz besonders vulnerabler Gruppen,
- transparente, demokratische und beteiligungsorientierte Verfahren sozialpolitischer Steuerungsprozesse.
Die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe sind keine nachrangigen Kostenfaktoren, sondern zentrale Bestandteile eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats.
Frankfurt am Main, Freiburg i.B., Hannover, den 24. April 2026
- AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe, Dr. Koralia Sekler, sekler [at] afet-ev.de (sekler[at]afet-ev[dot]de)
- Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe, Stephan Hiller, stephan.hiller [at] caritas.de (stephan[dot]hiller[at]caritas[dot]de)
- Evangelischer Erziehungsverband, Dr. Björn Hagen, b.hagen [at] erev.de (b[dot]hagen[at]erev[dot]de)
- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, Stefan Wedermann, stefan.wedermann [at] igfh.de (stefan[dot]wedermann[at]igfh[dot]de)
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