Jugendhilfesysteme in verschiedenen Ländern

1. internationales Symposium der Fachhochschule Münster in Kooperation mit der IGfH | Onlineformat
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Vom 21. September bis zum 25. September 2020 fand online an der Fachhochschule Münster in Zusammenarbeit mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) erstmalig ein internationales Symposium mit dem Thema „Jugendhilfesysteme in verschiedenen Ländern“ statt. Der Schwerpunkt der internationalen Tagung, die sich an Studierende des Masterstudiengangs Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung in der Jugendhilfe richtete, lag auf dem Handlungsfeld Heimerziehung.

Josef Koch, Geschäftsführer der IGfH, eröffnete die Tagung mit der zentralen Frage, wie die Zukunft der Heimerziehung in Deutschland mit einem Blick in andere Jugendhilfesysteme gestaltet werden kann. Dazu gaben im Anschluss sechs Referent*innen aus verschiedenen westlichen Ländern praktische, theoretische und historische Einblicke in die jeweiligen Jugendhilfesysteme, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

 

Niederlande

Herr Hans Schreurs, Dozent an der Saxion University of Applied Sciences in Enschede, referierte zu Beginn der Woche über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem niederländischen Jeugdwet (Jugendrecht) und dem deutschen SGB VIII. Das niederländische System ist föderal ausgerichtet und arbeitet nach dem Prinzip „je näher am Menschen, desto individueller ist die Hilfe“. Das Fundament des niederländischen Systems ist die Civil Society, weshalb Kinder in der stationären Unterbringung zumeist in Pflegefamilien oder in Kontexten der Verwandtenpflege untergebracht werden, um ein möglichst familienanaloges Umfeld zu schaffen.

Ein Einblick in die Statistiken über die Anzahl der Kinder und Jugendlichen zeigte, dass 443.000 Jugendliche Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nahmen. Anzumerken ist dabei, dass − anders als in Deutschland − Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung bis zum 23. Lebensjahr Leistungen der Jugendhilfe empfangen können.

 

Österreich

Bettina Terp, Leiterin der Region West des Magistrats Wien und Präsidentin der FICE Austria, referierte am zweiten Tag über das österreichische Kinder- und Jugendhilfesystem und die Bundesreform. Im Jahr 2020 ist die Gesetzgebungskompetenz auf die einzelnen Bundesländer übertragen worden, wobei lediglich eine Vereinbarung (Art. 15a B-VG) die einheitliche Zielsetzung sowie Mindeststandards der einzelnen Länder sichert. Frau Terp berichtete ferner von der Entstehung des Projekts „Qualitätsentwicklung für die stationäre Betreuung“, welches im Zeitraum von 2017 bis 2019 in Begleitung der FICE Austria entwickelt wurde. Es wurden bundesländer- und organisationsübergreifende Qualitätsstandards für die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen in Österreich konzipiert. Während des Projekts bestand eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Fachkräften sowie Careleavern. Die Kooperation mit einer großen Anzahl an Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht darüber hinaus eine umfassende Erprobung und Weiterentwicklung der entwickelten Qualitätsstandards, um die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich zukünftig möglichst einheitlich zu gestalten.

 

England

Am dritten Tag des Symposiums referierte Frau Stephanie-Aline Yeshurun, stellvertretende Leiterin des Westminster Children’s Services in London, über die Auswirkungen der „Black Lives Matter“-Bewegung und die Kinderschutz-Praxis in Großbritannien. Die Teams des Children‘s Services in Westminster sind multiethnisch zusammengesetzt, um innerhalb der Organisation die kulturelle und ethnische Vielfalt Londons abzubilden. Die Arbeit dort ist interkulturell und antidiskriminierend ausgestaltet.

Seit 2005 ist die Kinder- und Jugendhilfe dem Ministerium für Erziehung und Bildung zugeordnet und wurde seither fachlich neu ausgerichtet. Die Kinder- und Jugendhilfe ist zentralistisch organisiert; die Regierung ist nicht nur gesetzliche, sondern auch finanzielle Kontrollinstanz. Der im Children Act seit 1989 gesetzlich verankerte Kinderschutz wurde nach einem tödlichen Misshandlungsfall und dem sog. Munro-Bericht im Jahr 2013 um Leitlinien erweitert, die u.a. die Fachkräfte stärker in die Verantwortung nahmen.

 

Schweiz

Am Donnerstag startete Thomas Gabriel, Professor an der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Leiter des Instituts für Kindheit, Jugend und Familie, mit einem Vortrag zu der historischen Entwicklung der Heimerziehung in der Schweiz.

Während die Professionalisierung der Sozialen Arbeit in Deutschland bereits ab Ende der 70er Jahre stattfand, wurde die Soziale Arbeit in der Schweiz erst 2007 als Berufsgruppe anerkannt. Von 1800 bis in die 1960er Jahre existierte ein „Verdingkinderwesen“ in der Schweiz. Arme Kinder, Waisenkinder, Kinder von geschiedenen Eltern oder auch uneheliche Kinder wurden dabei von ihren Eltern und Behörden auf öffentlichen sogenannten „Verdingmärkten“ angeboten. In den Landgemeinden wurden Fremdplatzierungsverfahren bis in die 60er Jahre hinein von Laien durchgeführt. Missbrauch und Gewalt waren lange Zeit die Regel, wurden aber kaum öffentlich wahrgenommen.

Die Schweiz ist ein föderaler Staat, welcher die Entscheidungsmacht über die Kinder- und Jugendpolitik und -hilfe an die 26 Kantone des Landes übertragen hat. Bis heute gibt es kein nationales Jugendhilfegesetz. Auch, wenn die Professionalisierung der Sozialen Arbeit erst spät erfolgte, ist sie mittlerweile in der Schweiz anerkannt und wird entsprechend entlohnt.

 

Kanada

Am Nachmittag berichtete Dr. Kiaras Gharabaghi, Professor an der Ryerson Universität im Fachbereich „Child and Youth Care“ in Kanada, über die historische Entwicklung des Jugendhilfesystems in Kanada.

Das Sozialgesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz sind in Kanada innerhalb der zehn Provinzen unterschiedlich ausgestaltet. Grundsätzlich werden jedoch Hilfeleistungen der Kinder- und Jugendhilfe entlang von vier „Sektoren“ unterschieden. Der Bereich „Education“ ist ebenfalls Teil dieser Sektoren und wird u.a. in Form von Angeboten an Schulen umgesetzt. Stationäre Unterbringungen erfolgen zu 50 Prozent in Form von Pflegefamilien, zu 40 Prozent in Form von Verwandtenpflege und zu 10 Prozent in Form von Wohngruppen. Dr. Gharabaghi machte deutlich, dass inzwischen vermehrt eine Privatisierung des Jugendhilfesystems stattfindet. Manchmal sei jedoch nicht auf den ersten Blick deutlich, ob eine Einrichtung öffentlich oder privat sei und welche Interessen sie vertrete. Als primäres Ziel von Fremdunterbringungen wird regelhaft die schnellstmögliche Rückführung in die Herkunftsfamilie oder zu Verwandten verfolgt.

 

Norwegen

Das Symposium wurde mit einem Vortrag von Professor Tor Slettebø von der VID Specialized University in Oslo über Erziehungspartnerschaften mit Eltern von Kindern in stationären Einrichtungen in Norwegen beendet. Im Rahmen seiner Dissertation hatte er es sich zur Aufgabe gemacht, die Ängste, Sorgen sowie Bedürfnisse von Eltern, deren Kinder fremdplatziert sind, genauer zu untersuchen. Die Tatsache, dass die Rechte der Eltern oft eingeschränkt werden und der Sorgerechtsentzug mit Scham und Stigmatisierung einhergeht, brachte ihn dazu, sich näher mit Partizipation und Elternbeteiligung im norwegischen System zu befassen. Tor Slettebø fordert für Norwegen einen Haltungswandel bei den Fachkräften, um Eltern besser partizipieren zu lassen und von der Elternarbeit zu einer Erziehungspartnerschaft zu kommen. In diesem Zusammenhang beschreibt er Kommunikation als das wichtigste Instrument, um Eltern niedrigschwellig und vorurteilsfrei zu begegnen. Darüber hinaus müsse neben kurzfristigen Lösungen auch langfristig eine wertschätzende Haltung und ein systemischer Grundgedanke in die kommunale Organisationskultur der Jugendhilfe einziehen.

Insgesamt bot die Internationale Tagung vielfältige Einblicke in die Jugendhilfesysteme der Länder. Die fachlichen Diskussionen über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Deutschland und den vertretenen Ländern führte dazu, das eigene System nochmals zu reflektieren und Ideen der anderen Systeme besonders in der Gestaltung der deutschen Heimerziehung zu berücksichtigen.

 

Insa van der Heyden, Gesa Leestmann und Merve Utal, Fachhochschule Münster, m.utal@fh-muenster.de