Kooperation

aus: Kritisches Glossar Hilfen zur Erziehung. Düring, Diana et al. (Hrsg.) (2014)
Link zum Buch

 

Kaum ein Begriff ist im aktuellen Diskurs über eine sich wandelnde Kinder- und Jugendhilfe mit so vielen positiven Zuschreibungen und Erwartungshaltungen besetzt wie Kooperation. Kooperation mutet „(…) geradezu als Superwaffe und Allheilmittel (…)“ (Schnurr 2012: 251) für die Kinder- und Jugendhilfe an. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass ihre „(…) Grenzen (…) unschärfer geworden (…)“ sind und „(…) sie immer stärker auf eine gute Kooperation mit anderen Akteuren angewiesen“ (Trede 2010: 174) ist. So sind eine verstärkte Verpflichtung zur Kooperation sowie Kooperationsbemühungen an und mit allen angrenzenden Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe als Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen zu beobachten und im 14. Kinder- und Jugendhilfebericht deutlich politisch gefordert. Van Santen und Seckinger wiesen dabei schon 2005 darauf hin, dass „die Bedingungen und Voraussetzungen für Kooperation selbst sowie ihre Angemessenheit für die zu bearbeitenden Aufgaben (…) selten hinterfragt“ werden und dass „als Motivation für intensivere Zusammenarbeit (…) fast schon mystische Heilsversprechen über den Nutzen von Kooperation“ (van Santen/Seckinger 2005: 209) wahrzunehmen sind.

 

Was heißt Kooperation?

Mit Kooperation verbinden sich verschiedene Vorstellungen (vgl. eine genauere Diskussion bei van Santen/Seckinger 2003: 23 ff.), da es sich um ein äußerst „(…) normatives, vages, mehrdeutiges und mehrdimensionales Konzept handelt (…)“ (Grunwald 1981: 72). Es lassen sich in den unterschiedlichen Auffassungen des Begriffes jedoch gemeinsame Merkmale feststellen: Kooperation findet in Zusammenarbeit statt, erfolgt zielgerichtet, muss geregelt, vereinbart, abgestimmt und ausgehandelt werden (vgl. Schnurr 2012: 254; Spieß 2007: 339; van Santen/Seckinger 2003: 29). Kooperation soll zu verbesserten Handlungen und Lösungen befähigen (vgl. van Santen/Seckinger a. a. O.), synergetisch wirken (vgl. Bornemann 2011: 77) sowie wirksam und effektiv sein (vgl. von Kardoff 1998: 204; Lohmann/Hentschke 2012: 189). An diese Vorstellungen anlehnend, wird Kooperation im Folgenden als gewünschte Praxis einer organisierten und zielgerichteten Zusammenarbeit verstanden, hier übertragen auf die für die Kinder- und Jugendhilfe wichtigen Formen der interpersonalen und interinstitutionellen Kooperation.

 

Warum braucht die Kinder- und Jugendhilfe Kooperation?

„Aufgrund der Veränderungen in modernen Gesellschaften steigt der systemische Bedarf, d. h. der gesellschaftlich bedingte Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.“ (van Santen/Seckinger 2005: 203) Als Folge davon nehmen von Spezialisierung und Vielfalt geprägte sozialpädagogische Konzepte, Angebote und Dienstleistungen als auch die Bedeutung und Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung zu (vgl. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 2012: 6 ff.). Parallel zu dieser Entwicklung ist die Kinder- und Jugendhilfe „(…) in ihren Außenbezügen immer häufiger an Schnittstellen zu anderen Zuständigkeitsbereichen aktiv (…)“, so dass sich für sie „(…) immer neue Kooperationen (…)“ mit angrenzenden Handlungsfeldern wie der Schule, „(…) dem Gesundheitswesen, den Arbeitsagenturen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Polizei und Justiz (…)“ (Deutscher Bundestag 2013: 46) ergeben. Ein immer größer werdender Kreis von Fachkräften steht somit zunehmend in gemeinsamer Verantwortung vor der gleichen Herausforderung: Sich zusammen um das Aufwachsen von jungen Menschen in öffentlicher Verantwortung kümmern zu müssen (vgl. Deutscher Bundestag 2013: 37 ff.). Die Lösung, wie dies zu bewältigen ist, scheint flächendeckend auf der Hand bzw. in Kooperation zu liegen.

Kooperation ist dabei in der Kinder- und Jugendhilfe nichts Neues. Sie ist als zielgerichtete und organisierte Praxis der Zusammenarbeit genuine Voraussetzung aller wichtigen Grundgedanken der Kinder- und Jugendhilfe der letzten Jahrzehnte, sei es in den Konzepten der Lebenswelt-, der Adressat(inn)en-, der Ressourcen-, der Sozialraumorientierung oder der Partizipation. Unterstützungs- und Hilfeprozesse funktionieren nicht ohne eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Gegenüber, sowohl in ihrer Ausgestaltung mit den Adressat(inn)en als auch in ihrer gemeinsamen Planung mit anderen Fachkräften. Seit über 20 Jahren sind die Kinder- und Jugendhilfe und die in ihr Tätigen zudem durch die Einführung des SGB VIII in vielen grundlegenden Bereichen ihrer Arbeit wie z. B. der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII oder der Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach § 4 SGB VIII rechtlich zur Zusammenarbeit verpflichtet (vgl. van Santen/Seckinger 2003: 22).Weitere Kooperationsverpflichtungen sind für die Kinder- und Jugendhilfe in jüngerer Vergangenheit durch den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (2005), das Familienverfahrensgesetz (FAmFG 2009) und besonders durch die Neuregelungen zum Kinderschutz und den frühen Hilfen (BKK 2012) festgeschrieben worden. Sie ist nun stärker als zuvor gefordert im Sinne des Aufbaus eines funktionierenden Netzwerks mit anderen Leistungsträgern und Institutionen verbindlich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zusammenzuarbeiten (vgl. Deutscher Bundestag 2013: 46 ff.).

 

Bilanz

Trotz den sich in den letzten Jahren neu stellenden Kooperationsherausforderungen könnte man anhand der dargestellten Entwicklung meinen, dass Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe ein längst geübter und verinnerlichter Bestandteil der praktischen Arbeit ist und als logische Konsequenz auf die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen stattfindet. Kooperiert wird in der Sozialen Arbeit schon lange auf den unterschiedlichsten Ebenen (vgl. Hochuli Freud/Strotz 2011: 84 ff.), „Kooperationsvereinbarungen (…)“ sind „(…) als Baustein gelingender Kooperation“ (Schmitt 2008: 517 ff.) auf Trägerebene zu einem gängigen Standard geworden. Die Frage nach gelingender Kooperation scheint in der Praxis jedoch nicht hinreichend beantwortet. Beschrieben z. B. van Santen und Seckinger „(…) die bisherige Praxis der Kooperation und Vernetzung von Institutionen (…)“ als „immer gewünscht, selten praktiziert und oftmals ohne Erfolg (…)“ (2005: 201), kommen auch aktuelle Veröffentlichungen u. a. zu dem Ergebnis, „(…) dass Kooperationen nicht in dem geplanten Ausmaß verlaufen (…)“ und dass es nach wie vor „(…) eine offensichtliche Baustelle (…)“, wie „(…) im Feld Früher Hilfen (…)“ gibt (Lohmann/ Hentschke 2012: 197). Dies lässt die Frage aufkommen, welche praxisrelevanten Ideen für das Gelingen von Kooperation im fachlichen Diskurs thematisiert werden.

 

Vorstellungen von gelingender Kooperation

Für das Gelingen von Kooperation lassen sich grundsätzlich folgende Empfehlungen finden: Kooperation sollte auf „Augenhöhe (…) zwischen gleichberechtigten Partnern“ stattfinden, es sollten „gemeinsam vereinbarte Ziele“, „Vertrauen“ und „gegenseitiger Respekt“ vorhanden sein (Schnurr 2012: 261 f.). Des Weiteren sollte „ein Mindestmaß an Wissen über die beteiligten Kooperationspartner“ (van Santen/Seckinger 2005: 215) sowie eine generelle „Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der beteiligten Partner“ (Spieß 2007: 339) vorliegen. Überträgt man diese so selbstverständlich und fast einfach klingenden Anspruchsvoraussetzungen für gelingende Kooperation auf die in der Kinder- und Jugendhilfe stattfindenden Kooperationsprozesse, markieren sie genau das, was Kooperation in der Praxis so schwierig macht:

  • Der Vorstellung, dass sich Kooperation für ihr Gelingen durch „Augenhöhe“, Gleichberechtigung und gegenseitigen Respekt auszeichnen soll, steht im Feld der Kinder- und Jugendhilfe oft eine Kooperationspraxis „ungleicher“ Akteure gegenüber. Diese verfügen in verschiedenen Konstellationen über unterschiedliche Machtpositionen im Beziehungsgeflecht. So können Machtasymmetrien z. B. Prozesse der interinstitutionellen Kooperation zwischen Fachkräften unterschiedlicher Fachrichtungen (vgl. z. B. Maykus 2003), Kooperationsbeziehungen zwischen Fachkräften und Adressat(inn)en in z. B. der Hilfeplanung (vgl. Urban-Stahl 2012: 145 f.) sowie die nach § 78 SGB VIII geforderte kooperative Praxis zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe wirkmächtig dominieren. In einem Handlungsfeld, in welchem zudem viele unterschiedliche Fachdisziplinen mit eigenen Handlungs- und Deutungsmustern aufeinandertreffen, bleibt es vor dem Hintergrund asynchroner Machtverteilung und deren Einfluss auf die Praxis eine sich für die handelnden Akteure immer wieder stellende Herausforderung, eine gegenseitig annehmende und wertschätzende Haltung zu entwickeln. Auch ein für gelingende Kooperation förderlicher reflektierter Umgang mit den bestehenden „Machtrelationen“ (Maykus 2003: 40 f.) im Feld setzt voraus, dass auf der „stärkeren Seite“ die Bereitschaft besteht, die eigene Machtposition zu hinterfragen und nicht interessengelagert einzusetzen. Ob daher „klare Absprachen, regelmäßige Reflexionen (…)“ und „(…) verbindliche Kommunikation (…)“ ausreichend sind, um „(…) gute Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit ‚auf Augenhöhe‘“ (Deinet 2011: 42) in der Praxis zu schaffen, bleibt fraglich.
  • Das Bilden und Erhalten von Vertrauen ist in einem von Hilfe und Kontrolle geprägten Handlungsfeld wie der Kinder- und Jugendhilfe eine stetig gleich bleibende Aufgabe. Das Vertrauen als Basis für Kooperationsbeziehungen in diesen stabil vorhanden sein kann, ist besonders vor dem Hintergrund einer verstärkten Kontrollorientierung und der spürbar häufigeren Zuwendung zu Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe schwer vorstellbar. Es stellt sich eher die Frage, ob die fast gegenläufig anmutende Anforderung an Fachkräfte die Adressat(inn)en der Hilfen im Notfall zeitweise kontrollieren, aber gleichzeitig in „Kooperations“-Beziehungen eine Vertrauensbasis schaffen und halten zu müssen, nicht eher starke Ambivalenzen in der Kooperation hervorruft, als ihr Gelingen zu fördern. Auch in z. B. interinstitutioneller Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe kann Vertrauen aus verschiedenen Gründen eher ein Anspruch als ein dauerhafter Zustand bleiben: Kommt es im Rahmen von z. B. sozialräumlichen Finanzierungskonzepten zu Auslastungsdiskussionen und Kürzungen in den Budgets, kann es sich als schwierig bis kaum möglich erweisen, ein erarbeitetes Vertrauen aufrechtzuerhalten. Das hier bestehende große Ungleichgewicht in der Verteilungsmacht wirkt sich in Zeiten leerer Kassen der Kommunen besonders auf freie Träger als nicht vertrauenssteigernd bzw. -erhaltend aus. Zwar können Ehrlichkeit sowie die Transparenz von Handlungen und Entscheidungen sich in beiden angeführten Bereichen als vertrauensbildend auswirken, ein grundsätzliches Vertrauensverhältnis bleibt in den angeführten Kooperationsbeziehungen allerdings ein schwer zu erreichender Zustand.
  • Auch die Vorstellung, dass ein Mindestmaß an Wissen über die beteiligten Kooperationspartner(innen) in Kooperationen für ihr Gelingen vorhanden sein muss, beschreibt in der Kinder- und Jugendhilfe eher eine stetige Aufgabe als ein sicher zu erreichendes Ziel. So mögen z. B. in interinstitutioneller Kooperation im Bereich des Kinderschutzes alle Fachkräfte eine ähnliche Vorstellung davon haben, woran sie gemeinsam arbeiten. Welche Eigenlogik die jeweiligen Systeme in der Praxis entfalten, muss hingegen immer wieder neu erklärt und in Beziehung gesetzt werden. Wichtig ist hier, dass kommunikativ ausgehandelt und bewusst reflektiert wird, wer warum für was und wie zuständig ist. Findet dies nicht statt, kann fehlendes Wissen über die Logiken der Anderen sowie wenig Zeit, sich auf diese einlassen zu können, zu gegenseitigem Unverständnis, zum Misslingen von Kooperation und im schlimmsten Fall zu gravierenden Fehlern führen. Der Wissenserwerb über die beteiligten Kooperationspartner(innen) spielt ebenso in der kooperativen Praxis zwischen Fachkräften und Adressat(inn)en eine zentrale Rolle. Hier steigen durch komplexer werdende und sich ausdifferenzierende Problemlagen der Adressat(inn)en die Anforderungen an ein Fallverstehen für die Fachkräfte. Gleichzeitig gilt es für die Fachkräfte, den Adressat(inn)en ihre Rolle und ihr damit verbundenes Handeln verständlich und nachvollziehbar zu machen.
  • Gemeinsam Ziele zu vereinbaren ist sowohl in der Kooperation zwischen Fachkräften und Adressat(inn)en als auch zwischen Fachkräften untereinander ein anspruchsvoller Prozess, der ständiger Anpassung und Aushandlung bedarf, um den sich schnell wandelnden Gegebenheiten der Praxis gerecht zu werden. In Zusammenhang mit Zielvereinbarungen bleibt zudem zentral, „(…) sich zu vergegenwärtigen, was man von Kooperation erwartet, sich zu verdeutlichen, was durch Kooperation verbessert werden kann und sich Gründe, die für oder gegen eine Kooperation im konkreten Fall sprechen, bewusst zu machen“ (van Santen/Seckinger 2005: 210).
  • Die Vorstellung einer Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der beteiligten Partner lässt sich schwierig auf Kooperationen in der Kinder- und Jugendhilfe anwenden. Während das Bundeskinderschutzgesetz auf interinstitutioneller Ebene durch den geforderten Aufbau von Netzwerkstrukturen (§ 3 Abs. 3 KKG; § 81 SGB VIII) zur Kooperation verpflichtet, kann man auch auf Fallebene in einem von Macht und Zwang geprägten Feld wie der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Kraus/Krieger 2007; Huxoll/Kotthaus 2012) häufig von wenig Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der beteiligten Partner(innen) sprechen. Diese ist z. B. in der Hilfeplanung als eine der zentralen Kooperationsformen der Kinder- und Jugendhilfe nicht grundsätzlich gegeben, sondern oft gefährdet. Während das auf Kooperation ausgelegte Verfahren der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII eine grundsätzliche Gleichstellung der Handlungspartner(innen) suggeriert, kann die Praxis der Hilfeplanung jedoch durch das „doppelte Mandat“ (Böhnisch/Lösch 1973), den gesetzlich verankerten Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch ungleiche Machtpositionen deutlich und wirkungsvoll vorgezeichnet sein. Denkt man z. B. an eine von Kontrollvereinbarungen geprägte Hilfeplanung in einem Zwangskontext, heißt „kooperieren“ häufig für die Adressat(inn)en, sich den Deutungen und Planungen der Professionellen anzuschließen. Tun sie dies nicht, fehlt aus professioneller Sicht die „Kooperationsbereitschaft“ (vgl. Lüttringhaus 2010), und es folgen entsprechende Konsequenzen wie Mitteilungen nach § 8a SGB VIII an das Familiengericht oder Schutzmaßnahmen. Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten werden so auf einen „Für-oder-gegen“-Kontext begrenzt und sind in diesem Fall nicht mehr frei und gleich auf beiden Seiten gegeben. Dies ist in der Hilfeplanung z. B. auch zu beobachten, wenn wichtige Entscheidungen von Fachkräften „(…) bereits im Vorfeld erörtert und im Hilfeplangespräch lediglich als (…) Entscheidungsprozess reinszeniert“ (Messmer/Hitzler 2011: 59) werden.

 

Ausblick

Kooperation wird im aktuellen Diskurs über eine sich wandelnde Kinder- und Jugendhilfe zu oft losgelöst von ihren notwendigen Voraussetzungen und stattdessen mit einem Fokus auf die mit ihr verbundenen Zielvorstellungen und Erwartungen betrachtet. Dabei wirkt es so, als liege in Kooperation die Hoffnung einer allgemeingültigen und erfolgversprechenden Lösung für eine Vielzahl von Problemen und Anforderungen, die sich der Kinder- und Jugendhilfe stellen. Kooperation erhält durch die durchweg positiven Zuschreibungen im Diskurs als Oberbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsbeziehungen in der Kinder- und Jugendhilfe eine fast euphemistische Bedeutung: Vernachlässigt werden bei dieser einseitigen Fokussierung in der Praxis strukturell vorhandene Machtasymmetrien, Handlungsverpflichtungen sowie ungleiche Statuspositionen, die dem Gelingen von Kooperation schon vom Grundsatz her entgegenstehen, wenn sie nicht hinterfragt, berücksichtigt und offen thematisiert werden. Vor diesem Hintergrund sollte bei aller Hoffnung, welche in Kooperation liegt, jeweils im Einzelfall ein reflektierter und kritischer Blick auf die vorliegenden Bedingungen der Praxis geworfen werden, da Kooperation von sich aus „(…) kein Wert an sich, kein Selbstzweck (…)“ (Seckinger 2012: 29) ist.

 

Literatur

  • Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2012): Monitor Hilfen zur Erziehung 2012. Dortmund: Eigenverlag Forschungsverbund DJI/TU Dortmund. (http://www. akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/Startseite/Monitor_HzE_2012.pdf)
  • Böhnisch, L./Lösch, H. (1973): Das Handlungsverständnis des Sozialarbeiters und seine institutionelle Determination. In: Otto, H.-U./Schneider, S. (Hg.): Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit. Neuwied, S. 21–40.
  • Bornemann, S. (2011): Kooperation und Kollaboration. Das Kreative Feld als Weg zu innovativer Teamarbeit. Wiesbaden.
  • Deinet, U. (2011): Strukturen schaffen, Schnittmengen bilden und gemeinsam handeln – Anregungen für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. In: Geiling, W. et al. (Hg.): Kooperationsmodelle zwischen Sozialer Arbeit und Schule. Bad Heilbrunn, S. 28–43.
  • Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin. (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=196138.html, Zugriff am 30.06.2014)
  • Grunwald, W. (1981): Konflikt – Konkurrenz – Kooperation: Eine theoretisch-empirische Konzeptanalyse. In: Grunwald, W./Lilge, H.-G. (Hg.): Kooperation und Konkurrenz in Organisationen. Bern/Stuttgart, S. 50–96.
  • Hochuli Freud, U./Stotz, W. (2011): Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit. Ein methodenintegratives Lehrbuch. Stuttgart.
  • Huxoll, M./Kotthaus, J. (Hg.) (2012): Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim/München.
  • Kardoff, E. von (1998): Kooperation, Koordination und Vernetzung. Anmerkungen zur Schnittstellenproblematik in der psychosozialen Versorgung. In: Röhrle, B./Sommer, G./Nestmann, F. (Hg.): Netzwerkintervention. Fortschritte der Gemeindepsychologie und Gesundheitsförderung, 2. Band. Tübingen, S. 203–222.
  • Kraus, B./Krieger, W. (Hg.) (2007): Macht in der Sozialen Arbeit. Interaktionsverhältnisse zwischen Kontrolle, Partizipation und Freisetzung. Lage.
  • Lohmann, A./Hentschke, A.-K. et al. (2012): Kooperationen in Frühen Hilfen und Sozialen Frühwarnsystemen. In: Thole, W. et al. (Hg.): Sorgende Arrangements. Wiesbaden, S. 187–191.
  • Lüttringhaus, M. (2010): Kooperation der Eltern und Kindesschutz – Kritische Anmerkungen zu einer Stolperfalle in der Praxis. In: Blätter der Wohlfahrtspflege, Deutsche Zeitschrift für Soziale Arbeit, Heft 5. Baden-Baden, S. 177–181.
  • Maykus, S. (2003): Macht und Gegenmacht? Eine Analyse der Kooperationsbeziehungen von Lehrern und Sozialpädagogen aus machttheoretischer Sicht. In: Sozialmagazin, 28. Jg., Band 5. Weinheim, S. 31–42.
  • Messmer, H./Hitzler, S. (2011): Interaktion und Kommunikation in der Sozialen Arbeit – Fallstudien zum Hilfeplangespräch. In: Otto, H.-W./Oelerich, G. (Hg.): Empirische Forschung in der Sozialen Arbeit. Ein Studienbuch. Wiesbaden, S. 51–64.
  • Santen, E. van/Seckinger, M. (2003): Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. München.
  • Santen, E. van/Seckinger, M. (2005): Fallstricke im Beziehungsgeflecht: die Doppelebenen institutioneller Netzwerke. In: Bauer, P./Otto, U. (Hg.): Mit Netzwerken professionell zusammenarbeiten. Band 2: Institutionelle Netzwerke in Steuerungs- und Kooperationsperspektive. Tübingen, S. 201–219.
  • Schmitt, C. (2008): Kooperationsvereinbarungen als Baustein gelingender Kooperation. In: Henschel, A. et al. (Hg.): Jugendhilfe und Schule. Wiesbaden, S. 517–526.
  • Schnurr, J. (2012): Kooperation und Netzwerkarbeit zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung. In: Schone, R./Tenhaken, W. (Hg.): Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe. Weinheim/München, S. 251–269.
  • Seckinger, M. (2012): Kooperation trotz Konkurrenz. In: Sozialmagazin, 10. Weinheim/München, S. 26–32.
  • Spieß, E. (2007): Kooperation und Konflikt. In: Schuler, S./Sonntag, K. (Hg.): Handbuch der Arbeits- und Organisationspsychologie. Göttingen, S. 339–347.
  • Trede, W. (2013): In der Mitte der Gesellschaft: Die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zukünftige Herausforderungen. In: Jugendhilfe, 51. Jg./Heft 3/2013. Köln, S. 173–181.
  • Urban-Stahl, U. (2012): Der Status der Profession als Machtquelle in der Hilfeplanung. In: Huxoll, M./Kotthaus, J. (Hg.): Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim/München, S. 140–152.