Gesetzesentwurf und Stellungnahmen der IGfH

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Brille mit Buch

Am 16.09.2024 legte das BMFSFJ den Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) vor. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen (Überblick siehe DIJuF-Synopse) zur Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Das Bundesgesetz soll zum 01.01.2028 in Kraft treten.

Mit einer eigenen Stellungnahme, einer gemeinsamen Stellungnahme der Fachverbände der Erziehungshilfe und zwei veröffentlichten Zwischenrufen mit dem Beratungsforum: JUGEND STÄRKEN und dem Careleaver e.V. sowie der Uni Hildesheim bringt die IGfH ihre Positionen und Einschätzungen zu dem Referatsentwurf in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.