Gesetzesentwurf und Stellungnahmen der IGfH
Am 16.09.2024 legte das BMFSFJ den Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) vor. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen (Überblick siehe DIJuF-Synopse) zur Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Das Bundesgesetz soll zum 01.01.2028 in Kraft treten.
Mit einer eigenen Stellungnahme, einer gemeinsamen Stellungnahme der Fachverbände der Erziehungshilfe und zwei veröffentlichten Zwischenrufen mit dem Beratungsforum: JUGEND STÄRKEN und dem Careleaver e.V. sowie der Uni Hildesheim bringt die IGfH ihre Positionen und Einschätzungen zu dem Referatsentwurf in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.
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IGfH_Stellungnahme der IGfH zum IKJHG-E_02102024_Endfassung.pdf -
Stellungnahme_IKJHG_Erziehungshilfe-Fachverbände_Endfassung_2.10.2024.pdf -
2024-09-19 Stellungnahme zum IKJHG.pdf -
Referentenentwurf IKJHG.pdf -
Synopse RefE IKJHG.pdf -
DIJuF-Synopse_zum_Entwurf_eines_Kinder-_und_Jugendhilfeinklusionsgesetzes__IKJHG__16.10.2024.pdf -
Zwischenruf_Rechte Junger Menschen durch eine inklusive Ausgestaltung der Kinder_16.10.2024_End.pdf