Verfahrenslots*innen in den Jugendämtern

Einführung und praktische Umsetzung von spezialisierten Ansprechpersonen mit Schnittstellenfunktion
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Ein zentrales inhaltliches Element und eine tragende Struktur der Inklusiven Lösung ist die Einführung sog. "Verfahrenslots*innen". Damit wird in Jugendämtern eine neues Stellenprofil geschaffen.

Mit den Verfahrenslots*innen werden in den Jugendämtern spezialisierte Ansprechpersonen eingestellt, die Eltern und junge Menschen mit Behinderungen sozialgesetzbuchübergreifend beraten und bei der Antragstellung sowie im laufenden Antragsverfahren unterstützen sollen. Nach „innen“ hin sollen sie die Jugendämter bei Zusammenführen bisher getrennter Leistungssysteme fachlich begleiten und personell unterstützen. Damit nehmen sie eine zentrale Schnittstellen- und Beratungsfunktion zwischen Adressat*innen, Ämtern und dem Antragsverfahren ein. Die praktische und strukturelle Umsetzung dieser neuen Rolle, die Ausgestaltung ihres Profils, Kernanforderungen und Qualifikationen ist eine Kernherausforderung, die Expert*innen und Fachvertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfen und Behindertenhilfe derzeit stark beschäftigt.

Das BMFSFJ sieht ab dem 1. Januar 2024 die Einführung der Funktion eines Verfahrenslotsen vor. Um die Kommunen bei der Umsetzung der neuen Stellen zu unterstützen, fördert das Bundesfamilienministerium sog. "Werkzeugkästen", ein Online-Kurssystem (umgesetzt von IReSA gGmbH) sowie den Aufbau eines Weiterbildungscurriculums umfassen. Für letzteres wurden der BVkE und EREV beauftragt: „Wegweiser Verfahrenslots*innen - Entwicklung eines qualifizierenden Curriculums für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe“

Unter "Downloads" und "Links" bündeln wir (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aktuelle Positionen, Empfehlungen und Projekte zur Beschreibung und Ausgestaltung der Rolle der Verfahrenslots*innen.