Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Bundestag verabschiedet

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Der Deutsche Bundestag hat am 22.4.2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) in 2./3. Lesung verabschiedet. Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, tritt es größtenteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die 2. Stufe zu einem inklusiven SGB VIII tritt am 1.1.2024 in Kraft und die 3. Stufe zum 1.1.2028. (Artikel 9)

In der Beschlussempfehlung des FSFJ-Ausschusses werden folgende Schwerpunkte des Entwurfs benannt:

  • Der Schutz von Kindern- und Jugendlichen wird weiter verbessert. (Schutzauftrag, Recht der Betriebserlaubnis, Auslandsmaßnahmen, Schutz von Pflegekindern…)
  • Die Hilfen für junge Menschen, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen (Pflegekinder, „Heimerziehung“, junge Volljährige), werden verbessert. (Kostenheranziehung, Rechte junger Volljähriger, Coming-back-Option, konkretisierte Übergangsplanung, Ergänzung von HzE durch weitere Hilfen…)
  • Betroffene werden Beteiligte. (Erweiterung von Beratungsansprüchen und Beschwerderechten, Ombudsstellen, Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen
  • Es gibt jetzt einen Fahrplan für Hilfen aus einer Hand. In drei Stufen soll die Kinder- und Jugendhilfe bis zum 1.1.2028 für die Eingliederungshilfe von allen jungen Menschen mit Behinderungen zuständig werden.

Darüber hinaus werden Eltern und Pflegeeltern jeweils ein Rechtsanspruch auf Beratung zugesprochen, der auch von freien Trägern erfüllt werden kann. Neuregelungen in §§ 36a und 77 sollen die unmittelbare Inanspruchnahme von Leistungen erleichtern.

Weitere Informationen auf der Seite des Deutschen Bundestags