Hearings der Selbstvertretungen und Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beauftragte das BMFSFJ die IGfH mit der Beratung und Begleitung des „Selbstvertretungsrates“ zur Beteiligung von „Expert*innen in eigener Sache“ bzw. Selbstvertretungen. Die IGfH führte unterschiedliche Beteiligungsformate mit jungen Menschen und Eltern durch, deren Ergebnisse in den Diskussionsprozess um das neue Bundesgesetz einflossen.
Das BMFSFJ legte während des Prozesses verschiedene Arbeitspapiere vor, anhand derer die Verfahren und die Strukturen eines inklusiven SGB VIII diskutiert wurden. An diesem Diskussionsprozess beteiligte sich die IGfH mit zahlreichen eigenen Stellungnahmen. Zudem entwickelten die Fachverbände der Erziehungshilfen Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht und stellten diese den Positionen der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen gegenüber.