Inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf unbestimmte Zeit zurückgestellt - Kostendämpfung als neue Reformlogik?
Am 12.08.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) beschlossen. Die IGfH hat nach einer ertsen Einordnung gemeinsam mit den Erziehungshilfefachverbänden nun einen Zwischenruf verföffentlicht.
In dem Zwischenruf wird der Regierungsentwurf wie folgt eingeschätzt:
Mit dem Regierungsentwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) verändert sich die Stoßrichtung des bisherigen Reformprozesses deutlich. Über viele Jahre war die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zentrales Ziel und Anlass der Reform. Der Zugang zu Hilfen sollte für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – und Familien ermöglicht, Wege vereinfacht und Anlaufstellen reduziert werden. Im vorliegenden Regierungsentwurf findet sich jedoch keine verbindliche Perspektive mehr für die geplante inklusive Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Diese wird lediglich durch eine Experimentierklausel ersetzt. Gleichzeitig rücken neue Steuerungselemente sowie strukturelle Verschiebungen aufgrund des starken Einspardrucks stärker in den Vordergrund.
Aus Sicht der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) ist diese Entwicklung problematisch. Der vorliegende Regierungsentwurf knüpft nicht mehr an die lang verfolgten Reformziele an. Die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wird ohne verbindliche Zeitplanung vertagt, während die verbleibende Strukturreform stärker unter dem Vorzeichen von Steuerung und Kostendämpfung ausgestaltet wird. Maßstab einer Reform des SGB VIII und Ausgangspunkt dieser bedeutenden Hilfesysteme für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien müssen jedoch ihre Rechte, ihre Bedarfe und ihre Teilhabechancen sein und bleiben.
Für das parlamentarische Verfahren sieht die IGfH in dem Zwischenruf dringende Nachbesserungsbedarfe:
- einen verbindlichen Fahrplan zur bundesweiten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe mit zeitnahen Umsetzungsschritten (entsprechend UN-KRK & UN-BRK),
- Herausnahme der Vorrangregelung von Infrastruktur- und Regelangeboten vor Hilfen zur Erziehung zur Sicherung bedarfsgerechter Hilfen und Leistungen,
- den Ausbau von Infrastruktur und Jugendsozialarbeit als Ergänzung zu und nicht als Ersatz für Hilfen zur Erziehung,
- eine Bildungsassistenz, die inklusive Strukturen in Kitas und Schulen stärkt und zugleich niedrigschwelligen Zugang zu individuellen Unterstützungsbedarfen verlässlich absichert.
Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe braucht starke Infrastrukturen und starke individuelle Rechte. Infrastruktur muss den Bedarfen junger Menschen folgen, nicht umgekehrt, um jungen Menschen und ihren Familien verlässliche Hilfen und tragfähige Perspektiven zu bieten.

