Erste Einordnung der Erziehungshilfefachverbände zum 1. KJHSRG-Regierungsentwurf

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Hand, die einen Baustein entfernt

Die Erziehungshilfefachverbände AFET , BVkE , EREV und IGfH haben am 27.08.2026 eine erste gemeinsame Einordnung des Regierungsentwurfs vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, was sich gegenüber dem Referentenentwurf und den bisherigen Reformperspektiven verändert hat und welche Bedeutung die Änderungen für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe haben. Die Einordnung nimmt unter anderem die neue Experimentierklausel zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die Änderungen in § 35a SGB VIII, die Entfristung der Verfahrenslots*innen sowie die Vorrangregelungen zu Infrastrukturangeboten gegenüber individuellen Rechtsansprüchen in den Blick.