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SGB VIII Reform

Regierungsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht


Stand: 28. August 2026
Direkt zur ersten Einordnung der Erziehungshilfefachverbände zum Regierungsentwurf

Am 12.08. hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) beschlossen. Der Entwurf ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend offiziell zugänglich: BMBFSFJ: 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Das DIJuF hat eine Synopse zu dem KJHSRG-Regierungsentwurf erstellt.

Nach erster Sichtung zeigt sich für die IGfH , dass der Regierungsentwurf entgegen der vorherigen Gesetzesentwürfe keine verbindlichen Regelungen und keinen Zeitplan mehr für die Umsetzung einer inklusive Kinder- und Jugendhilfe bzw. einer flächendeckenden Gesamtzuständigkeit im SGB VIII enthält. Damit bleibt eines der Leitziele des Reformprozesses gänzlich unerreicht. 

Enthalten sind hingegen weiterhin die zentralen Vorrangregelungen für Infrastruktur- und Regelangebote gegenüber individuellen Hilfen und Leistungen mit kleinen Änderungen, die von vielen fachöffentlichen Vertreter*innen vorab deutlich kritisiert wurden

Die Reform wird noch deutlicher mit strukturellen, steuerungsbezogenen und finanziellen Zielsetzungen verbunden. 
Dazu heißt es in der Präambel des Regierungsentwurfs: "Mit einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform sollen die Effektivität und Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe erheblich gesteigert und zugleich die kommunale Steuerungsfähigkeit gestärkt werden. Dies ist auch die Zielsetzung des vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 beschlossenen Eckpunktepapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ (KJHSRG-E vom 12.08.2026: S. 1). Damit werden zentrale Beschlüsse der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 25. Juni 2026 zu wesentlichen Einsparungen in zentralen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfen im Regierungsentwurf umgesetzt (für Details zum politischen Prozess und den beschlossenen Einsparpotenzialen des Eckpunktepapiers siehe auch die Info-Seite des DIJuF). Gleichzeitig sind einzelne Kritikpunkte am Referatsentwurf aufgegriffen und in den aktuellen Regierungsentwurf eingearbeitet worden, wie etwa der Wegfall der vorgesehenen Residenzpflicht für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und die Entfristung der Verfahrenslots*innen.

Einordnung der Erziehungshilfefachverbände zum Regierungsentwurf

Die Erziehungshilfefachverbände AFET , BVkE , EREV und IGfH haben am 27.08.2026 eine erste gemeinsame Einordnung des Regierungsentwurfs vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, was sich gegenüber dem Referentenentwurf und den bisherigen Reformperspektiven verändert hat und welche Bedeutung die Änderungen für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe haben. Die Einordnung nimmt unter anderem die neue Experimentierklausel zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die Änderungen in § 35a SGB VIII, die Entfristung der Verfahrenslots*innen sowie die Vorrangregelungen zu Infrastrukturangeboten gegenüber individuellen Rechtsansprüchen in den Blick.

Weitere Informationen

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