Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?

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Ein Kind sitzt vor einem Tisch mit Malsachen

„Kinder sind an allen sie betreffenden Angelegenheiten entwicklungsangemessen zu beteiligen“, so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auch die UN-Kinder­rechtskonvention verankert das Recht auf Partizipation von Kindern, das umge­setzt werden muss.

In der Praxis ist das oft gar nicht so einfach. Wie stellt man sich vor, wie kommt man in Kontakt und wie kann man ein Kind in die Gefährdungseinschätzung ein­beziehen? Welche Voraussetzungen braucht es von Seiten der Erwachsenen, wel­che Rahmenbedingungen sind hilfreich? 

Anhand von Inputs, Fallbeispielen und Übungen sollen Sie mehr Sicherheit erlan­gen. Vorgestellt wird bspw. die Methode der „Drei Häuser“ (Weld & Greening), um Risiko und Schutzaspekte aus Sicht des betroffenen Kindes zu erfahren.

Kosten

Einzelmitglieder
€80.00
Mitgliedseinrichtungen
€90.00
Nichtmitglieder
€100.00
Kosten-Anmerkungen
Die Veranstaltung findet als Live-Online-Seminar über die Online-Plattform Zoom statt. Sie benötigen ein Endgerät mit funktionierender Webcam, ein Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung, um an der Veranstaltung teilzunehmen.
Datum
02.03.2027
09:00 - 12:30
Abgesagt
Themen
Veranstaltungscode
FB 02-2027
Zielgruppe
Fachkräfte öffentlicher und freier Träger, Kinderschutzfachkräfte
Teilnehmer*innen
16
Ort
Veranstaltungstyp
Referent*in