Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung

Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen

Statement der IGfH zur Großen Lösung

Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) bei der Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung/ „Große Lösung“ am 14. Mai 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz in Mainz
 

Zum Hintergrund

Die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben im Jahr 2009 beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat Ende 2011 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Er ist öffentlich abrufbar auf der Homepage der Jugend- und Familienministerkonferenz.

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII zusammenzuführen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher unter anderem, die strukturellen, finanziellen, organisatorischen und personellen Konsequenzen für den Verwaltungsvollzug der Länder aufzuarbeiten, die erforderlich sind, um die Leistungen der heutigen Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB Xll in das Kinder- und Jugendhilferecht zu überführen (sogenannte „Große Lösung“).

Neben der Möglichkeit einer Ausweitung von § 35a SGB VIII auf körperlich und geistig behinderte Kinder, die allerdings nicht alle Schnittstellenprobleme beseitigt, gehen die primären Überlegungen der Arbeitsgruppe dahin, eine neue Leistung "Hilfen zur Entwicklung" einzuführen. Die Hilfen sollen alle Leistungen umfassen, die bisher in Hilfen zur Erziehung und Hilfen in Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeteilt waren. Alle Kinder und Jugendlichen hätten Anspruch auf eine Leistung, die ihrem individuellen Bedarf entspricht. Hierzu ergeben sich Fragen bei der Konkretisierung, den Leistungstatbestand und den Leistungskatalog betreffend sowie die Frage nach den Anspruchsberechtigten und Kostenträgern. Auch gilt es die Erwartungen und Befürchtungen an die Ausgestaltung der Hilfen zur Entwicklung sowie die Kompetenzen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Eingliederungshilfe abzuschätzen.

Vor diesem Hintergrund fand am 14. Mai 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz in Mainz eine Anhörung von 16 Verbänden aus dem Bereich der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe statt. Die ausführliche fachliche wie rechtliche Einschätzung zu den aufgeworfenen Detailfragen von Seiten der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen finden Sie dieser Mitteilung beigefügt.

Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.

Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.