Anhörung zum 18. Kinder- und Jugendbericht: IGfH setzt Impulse für eine kinderrechtebasierte Verantwortungsgemeinschaft

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vier Hände, die verschieden farbige und große Zahnräder in der Mitte des Bildes zusammenhalten

Im Rahmen der Anhörung der Sachverständigenkommission zum 18. Kinder- und Jugendbericht zum Thema Kinderschutz in Verantwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger“ hat die IGfH ein Impulspapier eingebracht. Die Anhörung widmete sich der Frage, wie die Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern für präventive Angebote, unterstützende Leistungen, Hilfen sowie einen wirksamen Kinderschutz organisatorisch, fachlich und finanziell gestärkt werden kann. 

Für die IGfH war Stefan Wedermann, Geschäftsführer der IGfH, als Sachverständiger eingeladen und brachte die Positionen des Verbandes in die Diskussion ein. Das Impulspapier entwickelt sieben Impulse für eine verlässliche, demokratische und kinderrechtebasierte Kinder- und Jugendhilfe. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Infrastruktur, eine zukunftssichere Finanzierung, rechtskreisübergreifende Kooperationen, die verbindliche Beteiligung von Selbstorganisationen junger Menschen und Familien sowie eine gestärkte Jugendhilfeplanung als Grundlage bedarfsgerechter Angebote.