Stellungnahme der Erziehungshilfe-Fachverbände
Die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen ordnen den Entwurf eines "ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)" in ihrem Positionspapier als tiefgreifenden Wandel der bisherigen Systemlogik ein.
Grundsätzlich wertschätzen die Verbände das Vorhaben, Leistungen für alle junge Menschen unter dem Dach des SGB VIII inklusiv zusammen zu führen und erkennen an, dass dies auf diesem Weg der Ausbau präventiver und niedrigschwelliger Angebote ein wichtiger Entwicklungsbaustein ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Angebote individuelle Hilfen ergänzen – nicht, wie im derzeitigen Entwurf durscheint, ersetzen.
Besonders kritisch bewerten die Verbände die enthaltene Vorrangstellung infrastruktureller Angebote sowie die damit verbundene Gefahr, dass individuelle Bedarfe nicht mehr ausreichend ermittelt und berücksichtigt werden, weil Fragen der Verzahnung mit einer individuellen Hilfe- und Leistungsplanung ungeklärt sind. Zentrale Instrumente wie die Hilfe- und Leistungsplanung könnten an Bedeutung verlieren, wenn Entscheidungen stärker durch vorhandene Strukturen vorgeprägt sind. Auch die geplanten Regelungen zur Steuerung, zur Ausgestaltung einzelner Leistungsbereiche sowie zu Finanzierung und Vertragsrecht werfen aus Sicht der Fachverbände offene Fragen auf.
Ebenfalls mit Sorge beobachtet wird die praktische Umsetzbarkeit und Einlösung des Rechts junger Menschen und Adressat*innen auf Beteiligung unter den Bedingungen einer stärker vorgeprägten Angebotsstruktur. Auch die Sicherstellung passgenauer Hilfen für junge Volljährige gerät durch die Vorrangstellung unter Druck. Aus Sicht der Verbände bleibt der Inklusionsbegriff und -gedanke im derzeitigen Entwurf hinter seinem Anspruch zurück, da strukturelle Anpassungen an individuelle Lebenslagen nicht konsequent umgesetzt werden und Inklusion stark auf das Kriterium der Wesentlichkeit von Behinderung verengt wird. Hinzu kommen rechtliche Unklarheiten, etwa bei der gerichtlichen Zuständigkeit, sowie die Gefahr regional unterschiedlicher Standards durch die Länderöffnungsklausel.
Insgesamt fügen sich diese Punkte in eine weitergehende Kritik ein: die Verschiebung hin zu einer stärker strukturgesteuerten Kinder- und Jugendhilfe, die Vorrangstellung infrastruktureller Angebote und offene Fragen zu Finanzierung, Vertragsrecht und bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen. Entscheidend bleibt aus Sicht der Fachverbände, dass individuelle Bedarfe weiterhin verbindlicher Ausgangspunkt jeder Hilfegewährung sind. Dazu müssen die Hilfeplanung als zentrales fachliches Instrument gestärkt werden und bundesweit verbindliche Rahmenbedingungen für Qualität, Finanzierung und Rechtsklarheit geschaffen werden.
Die anstehende Reform entscheidet darüber, ob die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig von den individuellen Bedarfen junger Menschen ausgeht – oder sich zu einem stärker angebotsgesteuerten System entwickelt, so die Verbände im Fazit.