SGB VIII-„Strukturreform“: Wohin entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe?

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Cover ForE 4/ 2026

Mit dem ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) befindet sich ein Reformvorhaben für das SGB VIII im Gesetzgebungsverfahren. Seit dem 12.08.2026 liegt hierzu der Regierungsentwurf (Reg-E) vor. Er unterscheidet sich wesentlich von den seit dem 23.03.2026 diskutierten Referentenentwürfen. Das BMBFSFJ hat Hinweise und Anregungen aus der Verbändeanhörung aufgenommen und schlägt in einzelnen Regelungen Verbesserungen vor, etwa in der Pflegekinderhilfe und durch die Entfristung der Verfahrenslotsen. Kostendämpfung bleibt dabei die zentrale Maxime der Reform, während das Ziel einer inklusiven Gesamtzuständigkeit nicht mehr aufgenommen wird. Die Stärkung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien bildet nicht den Ausgangspunkt der Reform. Bestehende Rechtspositionen werden vielmehr an verschiedenen Stellen zur Disposition gestellt.

Der erste Referentenentwurf hatte erheblichen fachlichen Widerspruch ausgelöst. Insbesondere der vorgesehene Vorrang von Infrastrukturangeboten gegenüber individuellen Hilfen markierte einen weitreichenden Umbau der Hilfen zur Erziehung (HzE). Dieser Vorrang bleibt auch im Reg-E erhalten.

Im Nachgang der Verbändeanhörung wurden auch die politischen Rahmungen deutlich. Im April wurde ein internes „Vorschlagbuch“ für Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen durchgestochen. Inhaltlich weitgehend ähnliche Beschlüsse wurden beim Treffen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsident*innen der Länder im Juni 2026 gefasst.

Die Beiträge dieses Heftes entstanden im Kontext der Referentenentwürfe und analysieren deren Regelungsvorschläge und fachpolitische Kontroversen. Gerade darin liegt ihre Aktualität: Die Diskussionen legen zentrale fachpolitische Fragen und unterschiedliche Horizonte für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe offen, die auch angesichts des Regierungsentwurfs fortbestehen – zumal eine zweite Stufe des Gesetzgebungsvorhabens definitiv vorgesehen ist.

In einem einleitenden Beitrag erläutert Norbert Struck die Entstehungsgeschichte des Schwerpunkts und die Entwicklungslinien in den bekannt gewordenen Referentenentwürfen. Dabei wird deutlich, wie sich die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen im Reformprozess verflüchtigt und eine stärker struktur- und finanzpolitisch ausgerichtete Reform an Bedeutung gewonnen hat. Reinhard Wiesner analysiert, welche Intentionen und Regularien dem Referentenentwurf zugrunde lagen. Er untersucht die dort implementierten neuen Schnittstellen zwischen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen und arbeitet die impliziten Konsequenzen für die HzE heraus. Juliane Meinhold und Norbert Struck stellen anschließend dar, wie sich das Thema Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Eingliederungshilfen für junge Menschen in den bekannt gewordenen Referentenentwürfen entwickelt. Sie zeigen damit zugleich eine zentrale Konfliktlinie auf, die durch die dort vorgesehene Verschiebung der Gesamtzuständigkeit neue Aktualität erhält. Johanna Karpenstein befasst sich mit den Verschlechterungen der Rechtsstellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie analysiert insbesondere die noch im Referentenentwurf geplanten Änderungen bei der Alterserfassung, die räumliche Bindung des Aufenthaltsortes an den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamtes sowie die damit verbundene Bußgeldandrohung. Madeleine Jung, Josef Koch, Heinz Müller, Dirk Schröder, Wolfgang Schröer und Hanna Schönenberg nehmen die Entwicklung der Sozialausgaben in den Blick. Sie verstehen diese als Ausdruck einer gesellschaftlich gewollten Infrastrukturmodernisierung und fordern eine Debatte über eine Finanzarchitektur der Kinder- und Jugendhilfe, die ihren aktuellen Aufgaben entspricht. Abschließend erinnert Friedhelm Peters daran, dass die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe nicht allein durch rechtliche Regelungen erfolgen kann. Damit reicht der Schwerpunkt über das Gesetzgebungsverfahren hinaus: Die aufgeworfenen Fragen nach Rechten, Inklusion, Infrastruktur, Finanzierung und Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe bleiben für die weitere Beratung des Regierungsentwurfs zentral.

Norbert Struck

Aus dem Inhalt

Warum dieses SGB VIII-Heft jetzt? – Eine Einleitung — Norbert Struck

Die Schnittstelle von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Entwurf des 1. KJHSRG – Konsequenzen für die HzE — Reinhard Wiesner

Eine Gesamtzuständigkeit unter Einspardiktat schafft keine Inklusion – das 1. KJHSRG aus der Perspektive der Familien mit Kindern mit Behinderungen — Juliane Meinhold, Norbert Struck

Dekonstruktionen des Schutzes für unbegleitete minderjährige geflüchtete junge Menschen durch den 1. KJHSRG-Entwurf — Johanna Karpenstein

Die Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien verlässlich sichern – Verantwortung und Finanzierung neu ordnen — Madeleine Jung, Josef Koch, Heinz Müller, Dirk Schröder, Wolfgang Schröer, Hanna Schönenberg

Etwas fehlt – Begrenzungen und leere Stellen einer rechtlichen Selbstvergewisserung der Kinder- und Jugendhilfe — Friedhelm Peters

IGfH -Informationen:

„Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Meilenstein oder Steinbruch?“ Bericht zum Fachtag der Fachverbände für Erziehungshilfen 2026 — Marion Quitt

Internationales:

Nutzt den verborgenen Schatz! — Anna Schmid

Diskussion:

Verschuldung junger Menschen als professionelle Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe — Kerstin Herzog, Sally Peters

Die Bedeutung von Intuition im Allgemeinen Sozialdienst: Eine empirische Untersuchung — Lea Steinert

Rechtsfragen:

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) — Norbert Struck

Stellungnahmen der IGfH und des Paritätischen Gesamtverbands zum KiMoG

 

Themen
Schlagwörter
Autor*in
Preis
€14.00
Seiten
64
Erscheinungsjahr
2026
Ausgabe
4
Sammelband
Nein
Ausgabe Jahr
2026