Blickwinkel auf Selbstvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe
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Sich zu organisieren, Zusammenschlüsse zu bilden und die eigenen Interessen zu vertreten, ist ein grundlegendes Recht (nicht nur) junger Menschen. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung hat dies in den letzten Jahren verstärkt Aufmerksamkeit erfahren. Mit dem 2014 gegründeten Careleaver e.V. oder dem seit 2020 tagenden Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) sowie zuletzt der Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung (jumemb) entstanden Zusammenschlüsse und Räume, in denen sich junge Menschen mit Erfahrungen in den Hilfesystemen austauschen, gegenseitig unterstützen und ihre Themen hörbar(er) machen konnten. Wenngleich die Selbstorganisation junger Menschen im Kontext der Jugendhilfe kein gänzlich neues Phänomen ist (und international teilweise wesentlich etablierter ist), hat diese Perspektive den deutschen Fachdiskurs in den letzten zehn Jahren geprägt, nachhaltig verändert und fand in Form der gesetzlichen Verankerung 2021 in § 4a SGB VIII „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“ (von jungen Menschen und Eltern), die die öffentliche Jugendhilfe fördert, weitere Stärkung. Gleichzeitig wurden stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, zur Erlangung einer Betriebserlaubnis „geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung (…)“ vorzuhalten. Gleichwohl sind die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Hilfen zur Erziehung weit davon entfernt, dass junge Menschen und Eltern flächendeckend Selbstvertretungen vorfinden würden, die die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder auch das Agieren von Fachverbänden und Jugendhilfeorganisationen wahrnehmbar mitgestalten würden. Vor diesem Hintergrund möchten wir in diesem Themenschwerpunkt fragen, wie Selbstvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe entstehen, wie sie in die Kinder- und Jugendhilfe hineinwirken, welches Potenzial besteht und welche Ambivalenzen und Spannungsfelder bei der zunehmenden Etablierung von Selbstvertretung zutage treten können.
Diese Fragen greift Nicole Rosenbauer in ihrem rahmenden Beitrag auf und erörtert, dass Selbstvertretungen junger Menschen aus der Jugendhilfe Zugehörigkeit, Selbstwirksamkeit und Einfluss stärken, zugleich aber durch Formalisierung und Machtasymmetrien mit Risiken und begrenzter Partizipation verbunden sind. Die folgenden Beiträge geben Einblicke in Formen und Momente von Selbstvertretung: Das Gespräch mit Yama Waziri erlaubt Einblicke in die Arbeit des aus migrantischer Selbstorganisation heraus entstandenen Vereins „First Contact“, der jungen geflüchteten Menschen vor dem Hintergrund fehlender Lobby, instabiler Lebensbedingungen und politischer Ausgrenzung Räume für Vernetzung, Selbstvertretung und die Artikulation ihrer Rechte und Forderungen ermöglicht. In dem darauffolgenden Beitrag berichten Laura Brüchle und Lilith Fendt von dem Hearing „Listen to us!“ im Bundesfamilienministerium, wo junge Menschen und Eltern mit Fachpolitiker*innen zum Thema Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im direkten Austausch diskutiert haben. Benjamin Hantke erweitert in seinem Beitrag den Blick auf Elternselbstorganisation und geht der Frage nach, warum die mit § 4a SGB VIII eingeführte Verpflichtung zur Förderung elterlicher Selbstorganisation in der Praxis bislang kaum umgesetzt wird. In seinem rechtlich orientierten Beitrag diskutiert Peter Schruth, ob die Auslegung von § 4a SGB VIII dazu führt, dass der eigentlich weitreichende Auftrag zur Förderung von Selbstvertretung zu einer unverbindlichen Programmbestimmung ohne echte Umsetzungschancen für Beteiligung abgeschwächt wird, und prüft dies anhand von Gesetzestext, Begründung, Rechtsprechung und Fachliteratur. Abschließend erörtert Lisa Jahns in ihrem Beitrag, wann Beteiligung im Leaving Care Prozess ihre Schutzfunktion verliert und Grenz- und Rechtsverletzungen normalisiert werden, und zeigt, warum Selbstvertretung unter diesen Bedingungen für die Durchsetzung von Rechten unverzichtbar ist.
Lydia Tomaschowski (Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe) und Tabea Möller (Fachreferentin IGfH )
Aus dem Schwerpunkt:
Die Stimmen der „experts by experience“: Selbstvertretung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe — Nicole Rosenbauer
„Wir haben gemerkt, dass gerade die Geflüchteten kaum eine Lobby haben und keine Selbstvertretung und aktuell die politische Situation sehr kritisch ist.“ Selbstorganisation junger geflüchteter Menschen in Hamburg beim Verein „First Contact“
Listen to us! Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe — Lilith Fendt, Laura Brüchle
Elternselbstorganisationen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe initiieren: Professionelle Verantwortung zwischen Vereinnahmung und Responsibilisierung — Benjamin Hantke
Zur Herabstufung des § 4a SGB VIII mittels auslegungsbezogener Bemächtigung — Peter Schruth
Grenz- und Rechtsverletzungen brauchen Widerspruch. Leaving Care als eine Verdichtung institutioneller Rechtswirklichkeit und warum Selbstvertretung unverzichtbar ist — Lisa Jahns
IGfH-Informationen:
Ambivalenter Reformschritt mit hohem Risiko für die Verwirklichung von Rechten junger Menschen und ihrer Familien: Stellungnahme der IGfH zum 1. KJHSRG-E
Internationales:
International Network on Participation of Children in Alternative Care (INPAC) — Claudia Equit, Jade Purtell, Samuel Keller
Diskussion:
Strukturelle Angriffe auf die Ombudschaft in der Jugendhilfe – ein Erfolgsmodell unter Druck — Peter Schruth, Nicole Rosenbauer, Björn Redmann, Beate Frank, Eva Duda-Franke
Empowern durch Festschreibung? Alltägliche und strukturelle Grenzziehungen gegenüber als geflüchtet adressierten jungen Frauen* — Beatrice Odierna
Rechtsfragen:
Stellungnahme des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. zur aktuellen Diskussion um die Haasenburg GmbH