Schutzkonzepte in den Hilfen zur Erziehung

Impulse für Konzeption und praktische Umsetzung
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Das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz will die Rechte von jungen Menschen stärken. Es formuliert daher unter anderem einen rechtlichen Auftrag, Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu implementieren (§ 45 Abs. 2 S. 4 SGB VIII) und einen eigenen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in der Familienpflege (§ 37b SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich auch im geänderten § 79a Qualitätsentwicklung wider.

Die Fortbildung vermittelt ein grundlegendes Verständnis von Schutzkonzepten als Organisationsentwicklungsprozesse, greift aktuelle Diskurse auf und gibt einen Überblick über die rechtlichen Änderungen. Dies geschieht entlang der Ergebnisse von bundesweiten Forschungsprojekten, entwickelten Qualitätsstandards und Praxismaterialien. Der Fokus liegt dabei auf der Heimerziehung und Pflegekinderhilfe. In Arbeitsgruppen werden Praxisbeispiele, Fragen sowie Anregungen der Teilnehmer*innen diskutiert.

Das Ziel der Fortbildung ist es, die Teilnehmer*innen darin zu unterstützen, erste Eckpunkte zur konzeptionellen Entwicklung von Schutzkonzepten zu entwickeln.

Kosten

Einzelmitglieder
€270.00
Mitgliedseinrichtungen
€280.00
Nichtmitglieder
€300.00

Kosten inkl. Übernachtung

Einzelmitglieder
€365.00
Mitgliedseinrichtungen
€375.00
Nichtmitglieder
€395.00
Kosten-Anmerkungen
Die Fortbildung beginnt am 06. Februar 2023 um 10.30 Uhr. Wenn Sie bereits am Vorabend anreisen möchten, müssen Sie dies auf der Anmeldung vermerken und es entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Datum
06.-07.02.2023
Abgesagt
Themen
Schlagwörter
Veranstaltungscode
FB 1-2023
Zielgruppe
Fachkräfte öffentlicher und freier Träger, Kinderschutzfachkräfte
Stunden
16 Seminarstunden
Ort
Veranstaltungstyp
Referent*in