Nachbetreuung gestalten - Aktuelle Regelungen und Modelle aus der Praxis
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Mit dem 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) wurden wichtige Neuerungen in der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt. Eine zentrale Veränderung betrifft die Unterstützung junger Volljähriger nach der Hilfe: Durch den neu geschaffenen § 41a SGB VIII sind Träger der Hilfen zur Erziehung verpflichtet, jungen Menschen nach dem Ende einer Erziehungshilfe eine Nachbetreuung anzubieten. Damit wird die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe über das Ende der Hilfe hinaus gestärkt und jungen Erwachsenen die Möglichkeit eröffnet, auch nach dem Leaving Care bei Fragen oder Unterstützungsbedarf auf fachliche Begleitung zurückzugreifen.
Nachbetreuung im Übergang ins Erwachsenenleben ist in vielen Einrichtungen bereits gelebte Praxis. Das KJSG schafft hierfür nun einen verbindlichen rechtlichen Rahmen und bietet Anlass, bestehende Konzepte weiterzuentwickeln.
In dieser Online-Fortbildung setzen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen des § 41a SGB VIII auseinander und beleuchten deren Bedeutung für die Praxis. Darüber hinaus bietet die Fortbildung Raum für den kollegialen Austausch und die Reflexion eigener Erfahrungen sowie bestehender Praxisansätze.
Themen der Fortbildung:
- Die rechtlichen Grundlagen und Neuerungen des § 41a SGB VIII
- Nachbetreuung im Kontext bestehender Praxisansätze: Anknüpfungspunkte und Abgrenzungen
- Praxisbeispiele und Modelle gelingender Nachbetreuung
- Reflexion und Austausch zu Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten in der eigenen Praxis
Kosten
09:30 - 13:00