Kooperation ja, aber nicht so!

Erklärung der IGfH zur Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrieverbände zu freiheitentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe

Die Kommission für Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften ( DGKJP , BAG KJPP , BKJPP ) hat mit einer „Gemeinsamen Stellungnahme der kinder-und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände DGKJP, BAG KJPP , BKJPP: Freiheitsentziehende Maßnahmen in Jugendhilfeeinrichtung" im Oktober 2014 zum Thema freiheitentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe Stellung genommen. Die Notwendigkeit zur Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrieverbände ergebe sich so die Autor_innen „aus den unmittelbaren Schnittstellen der Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe weisen zu einem hohen Grad behandlungsbedürftige psychische Störungen auf (…), andererseits werden Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie häufig von der Jugendhilfe weiterversorgt“. Der mitgliederstärkste Fachverband der Erziehungshilfen, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ), tritt mit der folgenden Erklärung den in der Psychiatrie-Stellungnahme impliziten Annahmen zur Aufgabestellung der Kinder- und Jugendhilfe entgegen.