Ampel-Koalitionsvertrag – Erste Eindrücke aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe
Image
Die Ampel Koalition hat ihren Koalitionsvertrag am 24.11. veröffentlich und vorgestellt. Die IGfH , aber auch die anderen Verbände der Erziehungshilfen, haben den ersten Versuch unternommen, das von Grüne, SPD und FDP vorgelegte Programm mit Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe und das Kinder- und Jugendhilfe-Recht stichpunktartig auszuwerten. Hier sind insbesondere die auf den Seiten 98-102 genannten Vorhaben von Interesse:
- Kinderrechte ins Grundgesetz
- Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wird die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendparlamente und Beteiligungsnetzwerke stärken
- Das Wahlalter für die Teilnahme an Bundestagswahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament soll auf 16 Jahre gesenkt werden
- Kampagne zur Aufklärung der Kinder über ihr Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
- Beteiligungsprozess zur inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII weiter gestalten
- Modellprogramme auf den Weg bringen und die Verfahrenslotsen schneller und unbefristet einsetzen
- Kostenheranziehung komplett streichen
- Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung sollen besonders unterstützt werden.
- Housing First Konzepte fördern
- Kindern psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern unterstützen
- Mit Modellprojekten sollen die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstütz werden
- Länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen soll verbessert werden und einheitliche Standards für das fachliche Vorgehen angestrebt werden
- Gesamtstrategie um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe soll gesichert und bundeseinheitlicher Rahmen für die Ausbildung geschaffen werden. Sie soll vergütet und generell schulgeldfrei sein.
- Kindergrundsicherung soll eingeführt werden
- Das Familienrecht soll modernisiert werden
- Kinder sollen einen eigenen Anspruch auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern bekommen
- In familiengerichtlichen Verfahren soll das Prinzip der Mündlichkeit bei Verhandlungen gestärkt werden und kindgerechter gestaltet werden
- Es soll ein Elterngeldanspruch für Pflegeeltern eingeführt werden
- Bei Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung soll insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt gestellt werden
- Geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien (S. 137-142): Das Konzept der AnkER-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten soll mit dem Flüchtlingsstatus und den Rechten nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden. Beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen sollen die minderjährigen Geschwister berücksichtigt werden. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen
- Sog. „gut integrierte Jugendliche“ sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Nach sog. „Besondere[n] Integrationsleistungen von Geduldeten“ soll nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnet werden (§ 25b AufenthG)
- Unterstützung für im Bildungs- und Ausbildungsverlauf: § 16h SGB II soll ausgeweitet werden, um die Kooperation mit der Jugendhilfe zu stärken und gemeinsame Anlaufstellen für junge Erwachsene zu schaffen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder soll abgesichert und ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern sichergestellt werden
Zum Koalitonsvertrag
Einschätzungen des
AFET
Einschätzungen des Paritätischen Gesamtverbands
Einschätzungen von SOS Kinderdorf
Einschätzungen des
VPK
Einschätzungen von Pro Asyl
Themen