Abschlussveranstaltung | Reformprozess

10. Dezember 2019 | AG Mitreden-Mitgestalten
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Am 10. Dezember 2019 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Dialogprozesses "Mitreden − Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Berlin statt. Ein 120-seitiger Abschlussbericht wurde der Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey bei dieser Fachkonferenz mit 230 Expert*innen überreicht und es wurden gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet. Die vorläufige Arbeitsfassung des Berichtes und ebenso das Protokoll der letzten AG-Sitzung zum Thema "Mehr Inklusion, wirksames Hilfesystem, weniger Schnittstellen" sind abrufbar unter: www.mitreden-mitgestalten.de/mediathek

Die Ministerin betonte, dass dies zugleich der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sei, welches das Ministerium im Frühjahr 2020 vorlegen wird. Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind laut Aussage des BMFSFJ auf der Veranstaltung:

  1. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  2. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  3. Stärkung von Pflege- und Heimkindern
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

 

Die Ausführungen der Ministerin Dr. Franziska Giffey konkretisierten einige der zu regelnden Themen. Die SGB VIII Novelle umfasst die

  • Verbindliche Verankerung von Ombudsstellen,
  • Wirkungsvolle Heimaufsicht: Legaldefinition des Einrichtungsbegriffes inklusive der familienanalogen Angebote,
  • Rückmelderegelung des Jugendamtes an beteiligte medizinische Fachkräfte im Rahmen eines Kinderschutzfalles,
  • Verbindliche Regelung zur Unterstützung von Care Leavern (verbindliche Auseinandersetzung vor dem 18. Geburtstag zum Unterstützungsbedarf/Begleitung nach dem 18. Geburtstag), Absenkung der Kostenbeteiligung auf 25 Prozent,
  • Regelung niedrigschwelliger Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern; darüber soll keine Schwächung der subjektiven Rechtsansprüche auf individuelle Hilfen erfolgen, sondern beide Angebote sollen gestärkt werden, um den Bedarfen der Kinder gerecht werden zu können,
  • Regelung eines inklusiven SGB VIII, ca. 260.000 Kinder mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe sollen unter das Dach des SGB VIII.

 

In den Workshops am Nachmittag („Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“: Mod. Jens Pothmann; „Unterbringung junger Menschen außerhalb der eigenen Familie“: Mod.: Josef Koch; „Prävention im Sozialraum stärken“: Mod.: Rolf Diener; „Mehr Inklusion/Wirksameres Hilfesystem/Weniger Schnittstellen: Mod.: Johannes Horn) wurden die oben angesprochenen Themenkomplexe noch einmal ausführlicher aufgerufen.

Die beschriebenen groben Linien des BMFSFJ und der damit signalisierte Regelungswille sind auf der Veranstaltung allgemein begrüßt worden, insbesondere die Aussagen zu den Ombudsstellen, der Reduzierung der Kostenheranziehung und der inklusiven Lösung. Natürlich wird es nun auf die Regelungen und gesetzlichen Formulierungsvorschläge im Detail ankommen.

Zu allen anderen Themen wurde darauf verwiesen, dass diesbezüglich noch ausgewertet und diskutiert werden müsse und noch keine Aussagen getroffen werden können.

Siehe auch: Pressemtteilung des BMFSFJ vom 10.12.2019