Recht auf Biografieaufarbeitung
Die Dokumentation fasst die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse des Expert*innengesprächs der Erziehungshilfefachverbände am 17. Dezember 2025 zusammen. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, fachliche Einschätzungen und Empfehlungen zur Umsetzung des § 9b SGB VIII zu diskutieren. Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind, haben ein Recht darauf, ihre Biografie aufzuarbeiten. Besonders dort, wo Unrecht, Gewalt oder Vernachlässigung erfahren wurden, ist die Möglichkeit zur Aufarbeitung eine wesentliche Voraussetzung für Heilung und ein selbstbestimmtes Leben. Mit § 9b SGB VIII hat der Gesetzgeber dieses Recht erstmals gesetzlich verankert und einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Betroffenenrechte getan. Aufarbeitung ist ein zentraler Bestandteil professioneller Verantwortung in den erzieherischen Hilfen und darüber hinaus. Sie umfasst nicht nur die Aufarbeitung vergangener Erfahrungen, sondern auch biografisches Arbeiten, Erinnern und die Reflexion fachlichen Handelns. Aufarbeitung dient der Anerkennung von Unrecht, der biografischen Klärung sowie der institutionellen Lernfähigkeit.