Unveräußerliche Rechte junger Menschen in den stationären Hilfen zur Erziehung anerkennen und sichern!
Alexandra van Driesten, Thomas Friedrich, Sabine Gallep, André Neupert, Tanja Redlich und Mechthild Wolff haben sich mit einer neuen Expertise im Rahmen des Zukunftsforums Heimerziehung (organisiert und ausgerichtet von der IGfH ) mit der Umsetzung, Gewährung und Aushandlung von Grundrechten der jungen Menschen im Alltag stationärer Hilfen auseinander gesetzt.
Die Autor*innen benennen wichtige Bereiche in der alltäglichen Praxis der Heimerziehung, in denen häufig über die Rechte junger Menschen diskutiert und entschieden wird. Entlang der Dimensionen „Leistungsrechte“, „Alltagsrechte“, „ Bildungs- und Förderrechte“ und „Beschwerderechte“, werden exemplarisch Fragen zum Taschengeld, zur Smartphone- und Mediennutzung bzw. Internetzugang bishin zu Peer- und Paar-Beziehungen, Intimität und Besuchskontakte der jungen Menschen innerhalb der Einrichtung bzw. Wohngruppe in den Blick genommen.
Schließlich werden Beschwerderechte als unveräußerliche Rechte von Kindern und Jugendlichen in stationären Wohnformen diskutiert. Dabei prüft die Expertise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wie es um die unveräußerlichen Rechte der jungen Menschen in diesen Bereichen bestellt ist und will einige Antworten auf praxisrelevante Einzelfragen geben. Ziel guter Praxis ist es, dass Fachkräfte und junge Menschen gut über ihre Rechte informiert sind und Aushandlungsprozesse zwischen Fachkräften, jungen Menschen und ihren Eltern über mögliche Entscheidungsrahmen auf Augenhöhe stattfinden.
In diesem Sinne will die Expertise anregen, dass ein vertiefter Diskurs altersentsprechend und entlang den Möglichkeiten junger Menschen geführt wird, damit diese ihre Rechte besser kennen und in Anspruch nehmen können.