Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe des Beratungsforum JUGEND STÄRKEN

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Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN begleitet das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (2022–2028) wissenschaftlich. Im Fokus stehen junge Menschen, die von bestehenden Hilfesystemen nur schwer erreicht werden, insbesondere Care Leaver*innen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte oder betroffene junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf jungen Volljährigen in Übergangsphasen. In über 70 Kommunen werden entsprechende Unterstützungsangebote entwickelt und erprobt, etwa durch aufsuchende Arbeit, Case-Management, neue Wohnformen und niedrigschwellige Beratung.

Zum Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) auch vor dem Hintergrund dieser Praxiserfahrung Stellung genommen. Die angestrebte inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wird im Grundsatz begrüßt. Im Mittelpunkt der Kritik stehen jedoch das Vorrang-Verhältnis von Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung sowie die Einführung eines Infrastrukturbegriffs und dessen Auswirkungen auf individuelle Rechtsansprüche.

Kritisch gesehen wird vor allem die geplante Vorrangregelung zugunsten der Jugendsozialarbeit. Deren Ausbau wird zwar als notwendig erachtet, insbesondere um bislang nicht erreichte junge Menschen besser zu unterstützen. Gleichzeitig macht das Beratungsforum deutlich, dass Jugendsozialarbeit individuelle Hilfen zur Erziehung nicht ersetzen kann – gerade bei komplexen Bedarfslagen, wie sie häufig bei jungen Volljährigen bestehen. Es besteht die Gefahr zusätzlicher Zugangshürden, unklarer Verfahren und einer faktischen Schwächung des Rechtsanspruchs.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die im Entwurf vorausgesetzten infrastrukturellen Angebote vielerorts noch nicht ausreichend vorhanden sind. Gerade für junge Volljährige fehlen häufig verlässliche, niedrigschwellige Strukturen. Vor diesem Hintergrund plädiert das Beratungsforum dafür, bestehende gesetzliche Spielräume besser zu nutzen, transparente Verfahren sicherzustellen und Qualitätsstandards für alle Angebote verbindlich zu entwickeln.

Im Fazit betont das Beratungsforum: Die Stärkung der Jugendsozialarbeit ist sinnvoll, jedoch nur als Ergänzung zu individuellen Hilfen. Gerade für junge Volljährige muss gewährleistet bleiben, dass bedarfsgerechte Unterstützung uneingeschränkt zugänglich ist und sich weiterhin am konkreten Bedarf orientiert.