Soziale Verantwortung der Organisations- und Angebotsstrukturen verdeutlichen!

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Heimerziehung neu denken

Angebots- und Organisationsstruktur transparent und erreichbar gestalten

 

Werden Kinder oder Jugendliche außerhalb ihres Elternhauses auf kürzere oder längere Zeit untergebracht, übernehmen freie und öffentliche Träger – in Kooperation mit den Eltern – eine besondere Verpflichtung für das Aufwachsen der jungen Menschen in öffentlicher Verantwortung. Dafür ist es zentral, dass die Angebots- und Organisationsstrukturen und deren Entwicklung, die die Rahmungen für die sozialpädagogischen Arrangements und Hilfen darstellen, transparent, erreichbar und nachvollziehbar sind. Gerade die Beteiligungswerkstätten mit den jungen Menschen und Eltern haben darauf hingewiesen, dass Angebots- und Organisationsstrukturen offen und erreichbar sein müssen (vgl. Knuth 2020; Krause/Druba 2020; Möller 2021). So wurden in den Beteiligungswerkstätten u. a. wohnortnahe und erreichbare Angebotsstrukturen gefordert und eine Organisationsstruktur in Jugendämtern, die eine bessere Erreichbarkeit und personelle Kontinuität gewährleistet.

Darüber hinaus muss es der staatlichen Gemeinschaft möglich sein, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aufgrund von erhobenen Daten, Konzepten sowie direkten Rückmeldungen und verbrieften Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen und Eltern Einschätzungen zur Verwirklichung von Grundrechten und Teilhabemöglichkeiten zu entwickeln und damit auch die Passung von Organisations- und Angebotsstrukturen nachzuvollziehen und beurteilen zu können.

Die Ermöglichung einer diskriminierungsfreien selbstbestimmten Teilhabe von jungen Menschen und ihren Eltern mit und ohne Behinderungen setzt somit auch ein Mehr an Transparenz über die Angebotsformen und -strukturen der „Heimerziehung“ voraus. Die Angebots- und Organisationsentwicklung in dem Feld kann allerdings über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik kaum abgebildet werden, da sie eine Fallzahlenstatistik darstellt und z. B. die Anzahl von Mehrfachunterbringungen junger Menschen oder auch das Nach- und Nebeneinander von Hilfe- und Unterstützungsleistungen in Verbindung zu Angeboten nicht entfalten kann. Soll dies verbessert werden, müssen prozessgenerierte Daten der Jugendämter und der Landesjugendämter (u. a. als betriebserlaubniserteilende Stellen) im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Erfassung von Leistungsangeboten und Organisationsmodellen ebenso einbezogen und qualifiziert werden wie vorhandene Landesberichte als Verbindung von Sozial- und Jugendhilfeberichterstattung. Der Aufbau einer umfassenderen Dateninfrastruktur zur „Heimerziehung“ wäre ein Schritt, um eine staatlich verantwortete transparente Angebotsentwicklung reflexiv zugänglich zu machen und empirisch abzusichern (vgl. Kapitel 6). Hier müssen Forschung und transparente Qualitätsentwicklung unter enger Einbeziehung der jungen Menschen zukünftig stärker dem Zusammenhang von Konzeptentwicklung und der Entwicklung von organisationalen und betrieblichen Strukturen nachgehen, um die Entwicklung einer inklusiven Angebotsstruktur nachvollziehbarer sowie diskutabler zu machen.

 

Auszug aus dem Abschlusspapier

 

Erklärfilm: Soziale Verantwortung der Organisations- und Angebotsstrukturen verdeutlichen!

Materialien aus der Transfertagung | Zukunftsimpulse

Präsentation | Padlet

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