Zwischenruf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Weiterentwicklung des Bürgergeldes

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Kinderschutz wahren in der „Neuen Grundsicherung“ Sanktionen dürfen nicht das Existenzminimum von Kindern bedrohen
Die geplante Reform des SGB II – vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende – soll mehr Menschen in Arbeit integrieren und dadurch die Zahl der Leistungsbeziehenden deutlich reduzieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/3541) zielt u.a. darauf ab, Jobcentern wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, mit denen die Mitwirkung der Leistungsbeziehenden stärker eingefordert werden kann. Zudem ist die Ausweitung von Leistungskürzungen sowie der vollständige Leistungsentzug (Totalsanktion) bei mehrfachen Meldeversäumnissen vorgesehen.


Die unterzeichnenden Verbände kritisieren die geplanten Änderungen, weisen auf deren existenzgefährdende Folgen für Kinder in Bedarfsgemeinschaften hin und fordern, den Kinderschutz in der „Neuen Grundsicherung“ zu wahren.