Referatsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)

Stellungnahme der IGfH

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) begrüßt – auch vor dem Hintergrund der schon in anderen europäischen Ländern vorgenommenen Anstrengungen – die Bundesinitiative zum verbindlichen schrittweisen Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren sowie die perspektivische Einführung eines Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (ab 01.08.2013) in Deutschland.

Insbesondere die Intention einer qualitativen Verbesserung der Kindertagespflege durch eine angemessene Qualifikation und eine entsprechende Entlohnung des Fachpersonals sowie die Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu einem entsprechenden Berufsbild schaffen erst die Voraussetzungen für die Unterstützung der individuellen und sozialen Kompetenzen von Kindern aus allen sozialen Schichten, da die Qualität der Kindertagespflege direkt davon beeinflusst wird, inwieweit die Fachkraft die emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Grundbedürfnisse und Entwicklungsaufgaben des einzelnen Kindes Rechnung tragen sowie eine sozialräumliche und flächendeckende, differenzierte Angebotsstruktur entwickelt werden kann.

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