Kinderrechte in der Erziehungshilfe
Insbesondere angeregt durch die UN-Kinderrechtskonvention, durch die Verankerung der Kinderrechte in der EU-Verfassung sowie die Stärkung der AdressatInnenrechte im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat das Thema Kinderrechte in den jugendhilfepolitischen und fachlichen Diskursen der letzten zehn Jahre einen beachtlichen Aufschwung erfahren. Gleichzeitig wird immer wieder eine verbesserte Umsetzung der Kinderrechte in die Jugendhilfepraxis gefordert (vgl. z.B. 10. und 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung).
In Zeiten, in denen die anhaltend intensiven Quali-tätsdiskussionen und Weiterentwicklungen der Jugendhilfe nach Maßgabe des KJHG und des Konzepts der Lebensweltorientierung auf „knappe Kassen“ treffen, ist es offensichtlich besonders notwendig, die Kinderrechte als zentrale Größe der Ausgestaltung und weiteren Entwicklungen der Jugendhilfe zu festigen. In Bezug auf die aktuelle Diskussion zur grundrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern betont die IGfH – auch im Hinblick auf das Anliegen, die Kinderrechte in den Erziehungshilfen weiter zu entwickeln – die Notwendigkeit die grundlegende Kompetenz des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung zu erhalten. Mit der Verabschiedung des Positionspapiers „Kinderrechte in der Erziehungshilfe“ will die IGfH zu einer nachhaltigen Verankerung der Kinderrechte in der Jugendhilfepraxis beitragen.