Entwurf Tagesbetreuungsausbaugesetz

Vorläufige Stellungnahme der IGfH

Der Vorstand der IGfH hat sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit mit dem Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe intensiv auseinander gesetzt. Der Entwurf wird in seinen Grundlinien ausdrücklich begrüßt. Übereinstimmend mit der Problem- und Zielbestimmung des Entwurfes sowie seiner Begründung sehen wir das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) als ein im Grundsatz bewährtes modernes Leistungsrecht an, das einen öffentlich getragenen Hilfeanspruch auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit garantiert, aber auch das staatliche Wächteramt definiert.

Im Zentrum des Entwurfs stehen die Regelungen zum Ausbau der Tagesbetreuung und der frühen Förderung. Dieses spiegelt sich auch im gewählten Namen des Gesetzes („Tagesbetreuungsausbaugesetz -TAG“) wider. Darüber hinaus sind jedoch in vielfältiger Form auch zentrale Bereiche der erzieherischen Hilfen von Änderungen betroffen.