Dringender Handlungsbedarf bei Sicherstellung des Kinderschutzes in Zeiten von Corona (Covid-19)

Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände
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Die gesamte Welt befindet sich aufgrund der starken Ausbreitung des Corvid-19 in einem Ausnahmezustand. Die Infektionswelle hat sich auch in Deutschland ausgebreitet und einige Infrastrukturen der Gesellschaft zum Stilstand gebracht. Der aktuelle Verlauf der Corona - Pandemie stellt den Bund, die Länder, Landkreise und Kommunen vor große Herausforderungen.

Durch das Schließen der Schulen und Kindertagesstätten, das Kontaktverbot und die stark eingeschränkten Freizeitmaßnahmen und -aktivitäten sind viele Familien auf sich und eigene innerfamiliäre Ressourcen angewiesen. In Zeiten der Kumulation von Problemlagen - aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie - sind Familien in schwierigen und prekären Lebenssituationen, Eltern mit einer psychischen oder Suchterkrankung, Alleinerziehende, Eltern von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ganz besonders gefordert, gefährdet und auf professionelle Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen.

Das Sicherstellen des Kinderschutzes durch die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 GG) bleibt als Verpflichtung auch und gerade in Zeiten der Pandemie unberührt. Das Jugendamt als staatliches Wächteramt verantwortet weiterhin den Schutz von Kindern und Jugendlichen und überträgt seine Aufgaben ggf. an freie Jugendhilfeträger z.B. gem. § 76 SGB VIII oder vereinbart mit ihnen ein gemeinsames Vorgehen in Form von Schutzmaßnahmen. Die Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe bauen vielerorts ein gemeinsames Krisenmanagement auf: Vorhandene personelle Ressourcen im ambulanten Bereich werden je nach Bedarf und in Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern an anderen Stellen eingesetzt. Die aufsuchende Arbeit und die persönlichen Kontakte gestalten sich, u.a. wegen fehlender Schutzbekleidung zunehmend schwierig. Meistens bleibt die Verbindung zu den Familien u.a. per Telefonate bzw. mit digitalen Kommunikationsmitteln aufrechterhalten. Der Schutzauftrag für die Jugendämter und die freien Träger bleibt davon unberührt. Die Kindeswohl sichernden Maßnahmen bedürfen einer Anpassung an die aktuelle Situation und den damit verbundenen Gesundheitsschutz. Persönliche Kontakte müssen unter Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle wahrgenommen werden. Gleichwohl ist eine (auch digitale) aktive und regelmäßige Kontaktsuche zu den Adressat_innen unerlässlich. Die geänderten Betreuungsinhalte und -rahmenbedingungen müssen auch mit den Eltern und Kindern zeitnah kommuniziert werden.

Bei der Datenweitergabe ist weiterhin strikt darauf zu achten, dass nur diejenigen Informationen ausgetauscht werden, die die andere Person zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe zwingend benötigt. Die Weitergabe von Informationen durch den freien Träger an das Jugendamt zur Abwendung von Gefährdungssituationen für das Wohl des Kindes bzw. des/der Jugendlichen ist zulässig (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 4 Abs. 3 KKG).

Zurzeit wird eher nach Einzelfall- statt nach strukturellen Lösungen gesucht. Es fehlen alternative und verlässliche Fachkonzepte, die Beratung, Hilfe und vor allem Schutz der Kinder und Jugendlichen unter Beibehaltung des Kontaktverbots bzw. der Reduzierung der (körperlichen) Sozialkontakte ermöglichen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist bereits dazu in der Lage, die Chancen der digitalen Kommunikation und von virtuellen Netzwerken auf der Basis bestehender methodischer Ansätze und Konzepte zu nutzen. Es bedarf aber zusätzlich niederschwelliger Austauschplattformen, Informationen und alltagsnaher Lösungen, damit die Fachkräfte gesicherte Handlungsoptionen gewinnen.

Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland ( AFET , BvKE, EREV und IGFH) wenden sich an Bund, Länder und Kommunen und weisen auf einige zentrale Aspekte bei der Sicherstellung des Kindeswohls in Deutschland hin:

 

  1. Infrastruktur für Familien und junge Menschen absichern
    Die Infrastruktur zur Unterstützung der jungen Menschen und Familien muss erhalten bleiben. Kreative Lösungen sollten unterstützt und anerkannt werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung zuverlässiger (auch telefonischer) Erreichbarkeit für junge Menschen und Familien, aber auch die Absicherung ambulanter Hilfen durch Fachleistungsstunden, durch angepasste Angebote und Finanzierungen. Die soziale Infrastruktur ist für die Zeit der Veränderungen der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Dazu gehören auch Angebote nach § 32 SGB VIII als präventive Maßnahmen, die zur Zeit von behördlichen Schließungen betroffen sind.
     
  2. Notbetreuung der verletzbaren jungen Menschen und Familien sicherstellen
    Aufgrund der Zuspitzung der Situation in den Familien müssen sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen kurzfristig zur Entlastung möglich sein. Hierfür braucht es die Stärkung der sozialen Infrastruktur und die Unterstützung der Fachkräfte. Vor allem aber für Familien mit besonderen Belastungen sind die Öffnung der Kindernotbetreuung oder das Angebot einer Betreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe von großer Bedeutung.

     
  3. Reagieren auf sich ändernde Bedarfe in den stationären Erziehungshilfen
    Ebenso wie in den Familien benötigt die Arbeit in den stationären Hilfen wesentlich mehr pädagogische Betreuungszeiten und Anpassung an die aktuellen Entwicklungen in den Heimen und Wohngruppen – ausgelöst durch den geänderten Tagesablauf, Wegfall der Beschulung und Freizeitaktivitäten etc. Die Elternarbeit und Elternkontakte, sowie die Hilfeplan- und Beteiligungsgespräche, sind in den stationären Hilfen auch in Krisenzeiten wichtig und in Form von Alternativen, z.B. Videokonferenzen, sicherzustellen.

     
  4. Umgang mit vulnerablen Familien dialogisch klären
    Isolation und weniger strukturierter Tagesablauf können in den Familien zu Aggressionen und Gewalt führen. Es ist zu vermuten, dass dadurch die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigen wird. Es bedarf konkreter Abstimmungsstrukturen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bei der Krisenversorgung von vulnerablen Familien oder Kindern psychisch kranker bzw. behinderter Eltern. Gesundheitshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe müssen sich vor Ort aufeinander abstimmen.
     
  5. Umgang mit (infizierten) Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich klären, auch bei Inobhutnahmen
    Für die Unterbringung infizierter Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Geschwister, die nicht in häuslicher Quarantäne versorgt werden können, oder für Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen in Quarantäne versorgt werden, müssen in übergreifenden Bund-Ländergesprächen Klärungen erfolgen und schnellstmöglich Lösungen gefunden werden: Den freien wie öffentlichen Trägern fehlen zur Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen aktuell Kapazitäten und geklärte Rahmenbedingungen. Vor Ort sollten Regelungen für Kooperationen und Austausch mit medizinischen Diensten getroffen werden. Zu den Rahmenbedingungen zählen auch Schutzkleidung, Gesichtsmasken, Hygienemittel, verlässlicher Zugang zu Testmöglichkeiten, Anpassung der Arbeitszeitregelungen, Erhöhung des Stellenschlüssel und Verhaltensregeln für akute Situationen sowie Schulungen von Fachkräften. Zugleich sollte im Sinne der jungen Menschen so viel Normalität wie möglich erhalten bleiben.

Um die Qualitätskriterien des wirksamen Kinderschutzes in diesen herausfordernden Zeiten gewährleisten zu können, braucht die Kinder- und Jugendhilfe jetzt tragfähige Lösungen, die kurzfristig, aber auch nach dem 19. April 2020 greifen. In Zeiten der Begegnung der Pandemie ist es wesentlich, grundlegende Rechte der jungen Menschen und Bedarfe der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Nur wenn hier die Grundlage für die Zeit nach der Pandemie geschaffen wird, kann auf eine intakte soziale Infrastruktur zurückgegriffen werden. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen, dass es richtig und außerordentlich wichtig war, die Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzmaßnahmen der systemrelevanten Infrastruktur zuzuordnen.

 

01. April 2020

 

Die Vorstände der Erziehungshilfefachverbände in Deutschland

  • AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. | Georgstr. 26, 30159 Hannover | Kontakt: decarli [at] afet-ev.de (decarli[at]afet-ev[dot]de)
  • BVkE - Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. | Karlstraße 40, 79104 Freiburg | Kontakt: stephan.hiller [at] caritas.de (stephan[dot]hiller[at]caritas[dot]de)
  • EREV – Evangelischer Erziehungsverband | Flüggestr. 21, 30161 Hannover | Kontakt: b.hagen [at] erev.de (b[dot]hagen[at]erev[dot]de)
  • IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen | Galvanistr. 30, 60486 Frankfurt | Kontakt: josef.koch [at] igfh.de (josef[dot]koch[at]igfh[dot]de)