In den Hafen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankern

Die Geschäftsführenden der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland haben einen Appell zur gesetzlichen Verankerung der der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht:
Laut Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode soll das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen weiterverfolgt werden. Anknüpfend an den umfangreichen Beteiligungsprozess soll gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine für sie umsetzbare Lösung erarbeitet werden, die betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen erleichtert.
Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahrzehnten in der Fachdiskussion. Das BMBFSFJ hat in der vergangenen Legislaturperiode den umfangreichen Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ mit zahlreichen Stakeholdern ausgerichtet. Mit dem Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wurden mit erheblichem Aufwand Kompromisse und Abwägungen gefunden, die in der Mehrzahl eine breite Unterstützung fanden. Um die Reform, wie vorgesehen, zum 1. Januar 2028 umsetzen zu können, muss hieran angeknüpft und diese weiterentwickelt werden, z.B. im Leistungserbringerrecht.
Mit der neuen Familienministerin Karin Prien und der Ausschussvorsitzenden Saskia Esken übernehmen zwei erfahrene Politikerinnen das Ruder. Hiermit geht die Verantwortung einher, die Reform nicht nur weiter auf Kurs zu halten, sondern endlich in den Hafen zu bringen. Wir appellieren, an der vorrangigen Gesamtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfeträger für die Kinder- und Jugendhilfe und für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche festzuhalten und bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen sichern und stärken.
Die Geschäftsführenden der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland fordern daher mit Nachdruck, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe im vorgegebenen Zeitplan (vgl. § 108 SGB VIII) gesetzlich zu verankern und die Chance wahrzunehmen, ein inklusives Leistungssystem zu gestalten. Die politisch Verantwortlichen müssen weiterhin an der Seite der jungen Menschen und ihrer Familien mit und ohne Behinderung stehen!
27. Mai 2025
