Konstituierende Sitzung der AG

21. Januar 2019 | AG Mitreden-Mitgestalten
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Am 21. Januar 2019 fand die konstituierende Sitzung der AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ unter der Leitung der Parlamentarischer Staatsekretärin Caren Marks statt. Über 60 Expertinnen und Experten aus den Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie den Ländern, Kommunen und der Bundesressorts diskutierten im BMFSFJ über das Selbstverständnis und die Arbeitsweise der AG und sowie die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der kommenden Sitzungen.

Erläutert wurde zunächst die Zusammensetzung der AG nach Gruppen, die sich wie folgt darstellen: Bund, Länder und Kommunen, Bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe und Verbände der „Behindertenhilfe“ sowie Vertretungen der öffentlichen Behindertenhilfe und Verbände der „Gesundheitshilfe“. Hinzu sollen laut Auftaktsitzung Vertreter aus Bundesjugendkuratorium, Deutsches Institut für Urbanistik e.V. kommen und Gäste aus Bundesressorts wie Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen und der Justiz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Zudem wurde eine zu gründende Unterarbeitsgruppe „Quantifizierung und Statistik“ vorgestellt, deren Aufgabe es sein solle, Datengrundlagen zu erarbeiten und zusammenzustellen, um die thematischen AGs zu entlasten. Die vorgeschlagenen thematischen AGs und Themen der nun nachfolgenden Sitzungen sind:

  • Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation
  • Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken
  • Prävention im Sozialraum stärken
  • Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen

Als zentrale Vorgabe wurde bei der Auftaktsitzung die Weiterentwicklung des SGB VIII auf Basis der Zielsetzungen des KJSG genannt.