„Aufruf zum Handeln – jetzt Kinderrechte sichern!“

Betroffenenrat beim UBSKM appelliert an öffentliche Schutzpflicht und Registrierung von besonders vulnerablen Geflüchteten
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Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fordert in einem Aufruf vom 17.03.2022 eine klare öffentliche Zuständigkeit, die Umsetzung von Rechten und Standards bei der Versorgung und die Registrierung von besonders vulnerablen Geflüchteten wie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.

Unter den vielen Menschen, die jetzt auch nach Deutschland fliehen, gibt es ganz besonders vulnerable Gruppen. Es sind Kinder und Jugendliche, Frauen* sowie ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen.

Derzeit zeichnet sich ein Bild, wo viele private Initiativen und Konzerne sich aktiv an der schnellen Hilfe für die geflüchteten Menschen beteiligen. „Sie fahren mit privaten PKW und Bussen an die Grenzen, um Geflüchtete abzuholen und sie zu den kommunalen Anlaufstellen zu bringen. In der Regel geschieht dies aus echter Hilfsbereitschaft heraus, und diese Mitmenschlichkeit ist wichtig.

Aber nicht jedes Hilfsangebot ist seriös, und es besteht das reale Risiko, dass insbesondere Frauen* und Kinder in Gefahr geraten statt in Sicherheit, indem sie Opfer von sexueller Gewalt und Zwangsprostitution werden.

Ohne eine vom Grenzübertritt an flächendeckende Registrierung der geflüchteten Menschen bleibt das Risiko bestehen, dass Kinder und Frauen* auf der Flucht „einfach verschwinden“ und auch hier (schwere) Gewalt erfahren.

Der Betroffenenrat appelliert dringend an die Kommunen und Städte, zuständigen Behörden, Kirchen und alle weiteren Aufnahmeeinrichtungen, ihrer Verantwortung für den Schutz und die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher vollumfänglich nachzukommen. Der Betroffenenrat fordert:

  • Kinderschutzstandards müssen in allen Formen der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten sichergestellt und Schutzkonzepte in allen Maßnahmen verpflichtend sein. Gewaltschutz und die Garantie von Menschenrechten müssen die obersten Prinzipien allen staatlichen Handelns sein.
  • Die Bundesregierung und die Länder müssen den zuständigen Kommunen und Städten alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit sie ihre Schutzpflicht erfüllen und bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben vor Ort geplant und koordiniert vorgehen können. 
  • Die Städte und Kommunen müssen die Aktivitäten aller beteiligten – auch der zivilgesellschaftlichen – Akteur*innen bündeln, koordinieren und für eine sichere Grund- und auch psychosoziale Versorgung der geflüchteten Menschen sorgen.
  • Wir fordern die Medien auf, ihre Aufmerksamkeit insbesondere darauf zu richten, was mit den Kindern im Krieg und auf der Flucht geschieht, und da, wo es notwendig ist, den Staat an seine Schutzpflicht zu erinnern.
  • Alle Geflüchteten sollten direkt beim Grenzübertritt in alle Nachbarländer der Ukraine sensibel und in einfacher Sprache schriftlich und mündlich über ihre Rechte informiert werden, ein Bewusstsein für mögliche Risiken für Schutzsuchende zu wecken und auf weiterführende und professionelle Anlaufstellen hinzuweisen.

Zum vollständigen Aufruf