Alles neu und anders?
Jetzt zum Download: Dokumentation der Tagung vom 16. Mai 2018 in Frankfurt
Die Präsentationen finden Sie am Seitenende!
Alle Präsentationen der sehr gut besuchten alljährlichen gemeinsamen Veranstaltung der Fachverbände für Erziehungshilfe stehen ab sofort auf den Seiten der IGfH und der anderen Verbände zur Verfügung. Mit Beiträgen von Angela Smessaert, Lydia Schoenhecker, Dr. Thomas Meysen, Tilmann Fuchs, Prof. Dr. Wolfgang Schroer.
Hintergrund:
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde eine der großen sozialpolitischen Reformen der letzten Legislaturperiode umgesetzt. Das BTHG hat ab dem 1.01.2018 schon Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter. Ist die Kinder- und Jugendhilfe mit Hilfebedarfen aufgrund von Behinderungen konfrontiert, agiert sie nun zwingend als Rehabilitationsträger (vgl § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX) mit der Konsequenz der Anwendung eigener Verfahrensregelungen (fristgebundene Bedarfsfeststellung, Einsatz von spezifischen Instrumenten zur Bedarfsfeststellung und Dokumentationsverfahren etc). Dabei scheinen etliche Fragen noch ungeklärt zu sein, z.B. Welche Folgen hat es, wenn die Kinder- und Jugendhilfe von einer Familie mit einem behinderten Kind nicht ausschließlich wegen des behinderungsbedingten Hilfebedarfs nachgefragt wird?
Zum anderen weisen die Behindertenverbände darauf hin, dass zukünftig im Zuge einer inklusionsorientierten SGB VIII-Reform, das im BTHG vorgesehene Teilhabeverfahren (nach SGB IX, Teil 1) auch anschlussfähig und kompatibel sein muss mit dem Hilfeplanverfahren des SGB VIII. Hier werden deutliche Veränderungen im SGB VIII gefordert. Wie ist dies zu bewerten? Welche Folgen und (unbeabsichtigten) Nebenfolgen sind zu bedenken? Welche neuen und alten Fragen stellen sich bei der Festlegung von Altersgrenzen und für die Übergangsplanung aus der Jugendhilfe in ein anderes Sozialleistungssystem (z.B. die Eingliederungshilfe nach SGB IX)? Wie gehen die Kommunen, die freien Träger und Fachverbände damit um, dass sich - genereller gesprochen - die Fachdebatten stark auf die Neugestaltung der rechtsanspruchsgesicherten Individualleistungen konzentrieren und weniger auf die Weiterentwicklung einer teilhabegerechteren Infrastruktur? Solche und andere Fragen wurden auf der ersten großen bundesweiten Tagung zu diesen Themenkreisen diskutiert.