Übersicht zu den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zur Vormundschaftsrechtreform aus dem Bundesforum Vormundschaft

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Am 25.09.2020 wurde der Regierungsentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Am 27.10.2020 hatte der Bundesrat die Empfehlungen seiner Ausschüsse zu Veränderungen am Regierungsentwurf veröffentlicht.
Das Bundesforum Vormundschaft hat nun diesbezüglich eine Übersicht zu den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zusammengestellt, die (auch) das Vormundschaftsrecht betreffen.

Die Ausschüsse des Bundesrats begrüßen insgesamt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, haben jedoch eine Reihe von Empfehlungen zu Veränderungen gegeben. Mehrere darunter, die das Vormundschaftsrecht betreffen, nehmen Kritikpunkte und Vorschläge des Bundesforums Vormundschaft auf. Den Empfehlungen nach soll es ermöglicht werden, dass das Familiengericht auch den Vormundschaftsverein, nicht nur eine*n Mitarbeiter*in des Vereins persönlich als Vereinsvormund*in bestellen kann. Das Jugendamt soll beim Familiengericht einen Überprüfungsantrag stellen, wenn der Aufenthalt des Kindes wechselt, nicht mehr einen Entlassungsantrag. Auch die Vorabbenennung eines Mitarbeitenden, die oder der die Vormundschaft im Jugendamt übernehmen soll, soll entfallen – wenn es nach den Empfehlungen geht. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Vorschrift, die die Übertragung von Sorgerechtsangelegenheiten erheblicher Bedeutung auf eine Pflegeperson nur gemeinsam mit dem oder der Vormund*in ermöglicht (§1777 BGB -E), in sinnvollerer Weise zu fassen.

Die Verabschiedung der lang angekündigten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das in 2023 in Kraft treten soll, ist für Anfang 2021 angekündigt. Eine Anhörung dazu ist für Dezember 2020 angekündigt. Das Bundesforum Vormundschaft informiert dazu auf einer Schwerpunktseite.

Zur Übersicht zu den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse

Quelle: Bundesforum Vormundschaft vom 05.11.2020

 

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