Repressionen, Entrechtung und systematische Diskriminierung

Bericht zur Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan veröffentlicht
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Seit dem Sturz der Islamischen Republik in Afghanistan am 15. August 2021 hat sich die Situation von Mädchen und Frauen enorm verschlechtert. Sie sind weit verbreiteter und systematischer Diskriminierung ausgesetzt, erfahren Repressionen und eine weitgehende Entrechtung. Dies verdeutlicht ein Bericht, den der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Afghanistan sowie die Arbeitsgruppe “Diskriminierung von Frauen und Mädchen” im Rahmen des 53. Treffens des Menschenrechtsrates vorgestellt haben. Der Bericht hebt hervor, dass Frauen und Mädchen das Recht auf weiterführende Bildung verwehrt wird, sie sich kaum in der Öffentlichkeit aufhalten oder sichtbar arbeiten können und ihnen so gut wie keine politischen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten zustehen. Besorgniserregend sind Berichte der Befragten Afghan*innen zu Femiziden, häuslicher Gewalt und einem grundsätzlichen Mangel an Zugang zu Rechtsmitteln. Der Report betont zwar auch die Widerstandsfähigkeit und Stärke afghanischer Frauen angesichts der gewaltvollen Strukturen, mit denen sie konfrontiert sind. Jedoch sind die Repressionen und Restriktionen so massiv und systematisch, dass die Verfasser*innen des Berichts eine Einstufung der Unterdrückung als geschlechtsspezifische Verfolgung sowie als einen institutionalisierten Rahmen der „Gender-Apartheid« vorgeschlagen. Frauen und Mädchen sind in Afghanistan folglich allein aufgrund ihres Geschlechts verfolgt. Bereits Anfang 2023 hat die Europäische Asylagentur (EUAA) europäische Staaten dazu aufgefordert, Frauen und Mädchen aus Afghanistan grundsätzlich als Flüchtlinge anzuerkennen.

Die deutsche Asylverfahrenspraxis passt sich dieser Empfehlung leider nur langsam an und die Verfolgung allein aufgrund des Geschlechts wird in den Entscheidungsverfahren zu Anträgen von Frauen und Mädchen bisher nicht umfassend und prinzipiell umgesetzt. So erhielten im ersten Halbjahr dieses Jahres nur 33 Prozent der Antragstellerinnen den Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Hier ist dringend eine Veränderung der Verfahrens- und Entscheidungspraxis vonnöten. Frauen und Mädchen aus Afghanistan müssen grundsätzlich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden!

Zum Bericht
Zu einem Artikel von PRO ASYL zum Bericht
Beitrag des BumF zur Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan