Materialien zur Heimerziehung - Ausgabe 05 -1990
Jugendhilfe und Justiz
Die JGG-Novelle - eine Herausforderung
Dieses Heft befaßt sich mit dem Verhältnis von Jugendhilfe und Justiz, einem Thema, das oft gerne als Grenzbereich der Jugendhilfe ausgeblendet wird, obwohl es Heimerziehung im zentralen Punkt der „Geschlossenen Unterbringung" betrifft. Aber auch darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, ob sich eine repressionsfreie Jugendhilfe zulasten der Jugendlichen gegen eine strafende Justiz abgrenzt. Die
IGfH
hat sich des Themas bereits in mehreren Fachtagungen angenommen und hatte zum 10. Mai 1990 zu einem Expertengespräch mit dem Thema „Verletzte Normen - betreute Jugendliche" eingeladen, das auf den folgenden Seiten
dokumentiert werden soll. Aktueller Anlaß war die 1. Novelle zum Jugendgerichtsgesetz ( 1. JGGÄndG) und die damit verbundene Hoffnung, wenigstens die U-Haft für 14- 15jährige aus dem Gesetz zu nehmen. Das Interesse der IGfH geht jedoch weiter: nämlich das Verhältnis von Jugendhilfe und Justiz transparenter zu machen. Wie wichtig das ist, zeigt auch die Bundestagsdebatte bei der Verabschiedung der Gesetzesnovelle. Da geht es um Unterstellungen und Vermutungen, was die Jugendhilfe für die betroffenen Jugendlichen leistet bzw. auch nicht leistet. In der Diskussion der Experten wurde auch deutlich, daß Jugendhilfe aus der Sicht der Justiz oft als ein monolitischer Block erscheint. Es wird kaum wahrgenommen, daß es sich bei den Angeboten der Jugendhilfe mit ihren öffentlichen und freien Trägern um ein System handelt mit z. T. widersprüchlichen Strukturen und Verhaltensweisen, was die Zusammenarbeit mit der Justiz betrifft. Es wurde aber auch deutlich, daß Bewegung in die Diskussion gekommen ist: Das Verhältnis von Strafe und Erziehung wird auf den verschiedenen Ebenen problematisiert. Rössnerweist auf die Zweispurigkeit von Erziehung und Strafe in der Rechtsdogmatik des JGG hin, um die sich allerdings auch das neue JGG nicht kümmert. Will wendet sich gegen die Vorstellung
eines Kontinuums von Erziehung und Strafe und fordert mehr Engagement von Seiten der Jugendhilfe für die Probleme der straffälligen Jugendlichen. Kuhn weist darauf hin, daß die dem JGG und weiten Teilen der Jugendhilfe zugrundeliegenden Vorstellungen vom Jugendalter, von Biographien und Karrieren Straffälliger nicht mehr der Normalität entsprechen. Siegismund erläutert die JGG-Novelle und betont die Schubkraft der neueren kriminologischen Erkenntnisse und der neuen ambulanten Maßnahmen. Projektberichte aus einzelnen Jugendhilfebereichen schließen sich an. In den zwei Tagen des Expertengespräches konnte vieles nur angerissen werden. Soviel wurde aber doch klar, daß die Entwicklungen in der Kriminologie, im Jugendrecht und bei den Erziehungsvorstellungen eine Herausforderung für die Jugendhilfe darstellen, die angenommen werden sollte. Die Entwicklung der Praxis und die Diskussion darüber geht weiter und vielleicht schon in zwei Jahren steht eine erneute Novellierung des JGG zur Debatte, wie der Gesetzgeber sich selbst verordnet hat. Die Jugendhilfe sollte rechtzeitig darauf vorbereitet sein.
Hans-Dieter Will