Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes

Stellungnahme der IGfH

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen hat von Anbeginn des öffentlichen Diskurses über die Notwendigkeit eines neuen Kinderschutzgesetzes sich in der Weise positioniert, dass es angesichts vorhandener gesetzlicher Regelungen unnötig ist, einen weiteren, gesonderten Gesetzestext zum Kindesschutz zu entwickeln.

Vielmehr sollten die bestehenden Regelungen besser genutzt, die mit Kinderschutz befassten Teilsysteme, wie Gesundheit, Jugendhilfe, Kita, Schule usw. besser vernetzt und die materiellen wie qualitativen Bedingungen im Feld deutlich verbessert werden. Diese Zweifel sind nach Sichtung der Praxiserfahrungen geblieben, denn neue Unsicherheit, Verwirrung und Regelungsaktionismus haben durchaus zugenommen.

In einzelnen Rechtsnormen werden von uns und den Mitgliedern allerdings durchaus Verbesserungen wahrgenommen – insbesondere in einigen Regelungen zum SGB VIII.

Hier können wir allerdings nur einzelne verstreute Hinweise aus unseren Gremien und Strukturen geben, die unterschiedliche Regelungen und Themenbereiche des Bundeskinderschutzgesetzes betreffen, da von unseren Mitgliedern zurückgemeldet wird, dass schon der zum 1.10.2005 neu in das Kinder- und Jugendhilferecht des Bundes aufgenommene § 8a SGB VIII eine vertiefte, differenzierte und konstruktive Diskussion in der Kinder- und Jugendhilfe über Verbesserungen im Kinderschutz angestoßen hatte und wahrgenommene Veränderungen sich nicht allein auf das BKiSchG beziehen lassen.