Bedeutung des 13. SGB II-Änderungsgesetz für junge Menschen

Einschätzung der IGfH zum Referentenentwurf zur Reform des Bürgergeldes (13. SGB II Änderungsgesetz)
Image
Ineinandergreifende Zahnräder

Am 12. November 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vorgelegt. 

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Phase der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung. Ziel des Vorhabens ist eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vorgesehen sind unter anderem eine erneute Verschärfung von Sanktionen sowie eine Umbenennung des bisherigen Bürgergeldes in „Grundsicherungsgeld“. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Juli 2026 geplant.

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen hat den Referentenentwurf geprüft und zu ausgewählten Aspekten, im Hinblick auf junge Menschen, eine fachliche Einschätzung vorgenommen.

Zur vollständigen Einschätzung der IGfH