KJHRSG: Vergleichende Synopse des Careleaver e.V
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat den Referent*innenentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG)“ vorgelegt. In der Kinder- und Jugendhilfe war eine gesetzliche Regelung zur weiteren Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe seit längerem erwartet worden.
Der Gesetzentwurf greift damit die seit Jahren diskutierte und durch einen ministeriellen Beteiligungsprozess von Fachverbänden und Zivilgesellschaft mitgestaltete „Inklusive Lösung“ auf. Ein daraus hervorgegangener, bereits 2024 vorgelegter Gesetzentwurf zur Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) war nach dem Bruch der damaligen Bundesregierung nicht mehr verabschiedet worden.
Kern des jetzigen Entwurfs ist die geplante Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen und kognitiven Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Diese Leistungen werden bislang überwiegend im System der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erbracht. Nach dem Entwurf soll die Zuständigkeit ab dem 01. Januar 2028 bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegen.
Der Careleaver e.V. hat eine vergleichende Synopse erarbeitet, die einen kompakten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie die geplanten Änderungen im Referentenentwurf aus dem Herbst 2024 und im aktuellen Entwurf (Stand März 2026) bietet.
Die Synopse ermöglicht einen schnellen Zugang zu den zentralen Entwicklungen und macht Veränderungen sowie Weiterentwicklungen zwischen den Entwürfen transparent nachvollziehbar.
Der Überblick wurde durch das ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder ermöglicht.