Gesetzesentwurf zum Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

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Anfang des Jahres 2022 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf für ein bundesweit stärkstes Kinderschutzgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf, worüber die Landesregierung am 26.01. beraten hat, greift zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz soll dabei in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Im Gesetzesentwurf werden folgende zentrale Punkte benannt:

  • Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden.
  • Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
  • Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land eine zuständige Stelle einrichten.
  • In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
  • Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
  • Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
  • Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf rd. 53 Millionen Euro, für 2023 auf rd. 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 auf rd. 85,8 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt rd. 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes.

Im Landeskinderschutzgesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem bereits Ende 2020 vorgestellten Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

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