Arbeitsgruppe inklusives SGB VIII

Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Selbstvertretung
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Gesellschaft

Ein Kernelement des Beteiligungsprozesses ist die Gründung und Einbeziehung einer Arbeitsgruppe mit sechs Säulen, die in die Ausgestaltung der Gesetzesinitiative eingebunden wird, Einschätzungen gibt und Stellung bezieht. In einem sog „Stellvertretenden-Prozess“ werden auch Vertreter*innen von und für junge Menschen und Eltern einbezogen, die das Gesetz später betreffen wird.

Sie umfasst u.a. auch Vertreter*innen aus der aus der Kinder- und Jugendhilfe, darunter Erziehungshilfen, Behindertenhilfe sowie Selbstvertretungsorganisationen von jungen Menschen und Eltern. 

In insgesamt fünf Sitzungen sollen die Themen Konsti­tuierung der Arbeitsgruppe, Leistungstatbestand, Art und Umfang der Leistungen, Kostenheranziehung und grund­sätzliche Herausforderungen angesprochen werden. Im Zentrum steht dabei immer die Frage, wie die Verfahren und die Strukturen im SGB VIII inklusiv ausgestaltet werden können.

Im Rahmen von Arbeitspapieren erhalten die Teilnehmer*innen die Gelegenheit, zu den einzelnen Punkten Stellung zu beziehen, bspw.: Welche Tatbestandsvoraussetzungen der Leistungen soll es geben: zwei Türen für die jungen Menschen und Familien zum Hilfesystem oder ein Zugang? Wie wird Kostenheranziehung in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestaltet? Wie sind inklusive Hilfen für Kinder bis zur Einschulung zu garantieren? Welche Stolpersteine und Hemmnisse müssen auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe überwunden werden? Daneben sind Beteiligungsformate mit jungen Menschen und Eltern und spezielle Formate für Kommunen vorgesehen. Außerdem soll sich eine UAG mit der Auswertung von statistischen Daten beschäftigen. Auch soll es eine Möglichkeit der Online-Konsultation und Kommentierung über eine eingerichtete Internetplattform geben.

Die AG umfasst insgesamt ca. 80 Mitglieder aus den folgenden Säulen:

  • ministeriellen Vertreter*innen (Bundesfinanziministerium, Bundesgesundheitsministerium, Bundesministerium für Arbeit- und Soziales und Bundesfamilienministerium),
  • Vertreter*innen aus kommunalen Jugend- und Landesjugendämtern, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe (darunter auch Erziehungshilfen), Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe
  • sowie aus Selbstvertretungen von Eltern und Kindern mit und ohne Behinderung. Insgesamt werden rund 80 Personen in der AG mitwirken.

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe kommt erstmalig am 17.11.2022 zusammen und soll ihre Arbeit bis Ende 2023 mit vier Sitzungen abschließen. Für die Fachverbände der Erziehungshilfen EREV , BvKE, IGfH und AFET nimmt Dr. Björn Hagen (EREV) teil.

Bericht zur ersten AG-Sitzung am 17.11.2022
Bericht zur zweiten AG-Sitzung am 14.02.2023