Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen (17.02.2015)

Da zunehmend Bundesländer, aber auch Kommunen, sich auf die Wirksamkeit von ambulanten Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen konzentrieren (zuletzt die Landesregierung Schleswig-Holstein Drucksache 18/2025, veröffentlicht 2014), möchte die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) mit dem vorliegenden Zwischenruf die Gelegenheit nutzen zu einigen fachlich wie fachpolitischen Erinnerungen. Der vorliegende Zwischenruf der IGfH  warnt vor einer Engführung der Aufgaben von ambulanten Hilfen und verweist darauf, dass die zentralen Fragen lauten: Wie stellen ambulante Hilfen sicher, dass Gefährdungen von Kindern wirkungsvoll abgeholfen wird und wie tun sie das unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Tatsache, dass sie nicht vom Jugendamt gesteuerte „Agenten“, also im Auftrag des Staates, sondern – mindestens gleichwertig – im Auftrag der Familie tätig sind? Wie stellen sie zur Gewährleistung des Kinderschutzes die Balance her zwischen schützender Intervention einerseits und familienorientierter Dienstleistung andererseits?