"Wir sind Sozialarbeiter*innen und keine Abschiebehelfer*innen" - Positionspapier und Unterschriftensammlung

Am 6.3.2017 forderte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in einem Schreiben die von ihr geförderten Einrichtungen der Asylsozialarbeit dazu auf, Geflüchtete bei den Beratungen nicht mehr auf juristische Möglichkeiten hinzuweisen, wie sie sich gegen mögliche Abschiebungen zur Wehr setzen können. Dies widerspräche den Fördermittelrichtlinien, so das Sozialministerium, das mit Fördermittelentzug drohte, sollten Geflüchtete weiterhin über diesbezüglich bestehende Rechtsmittel beraten werden. Der Zweck der finanziellen Förderung sei es „objektiv und realistisch über die Situation in Deutschland“ zu beraten, was für das Ministerium laut Schreiben bedeutet, „Betroffene auf „die Ausreisepflicht […] und auf entsprechende Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr [in die Herkunftsländer] hinzuweisen“.

Nicht nur die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA), der Bayerische Flüchtlingsrat und der Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit München (AKS) verurteilen das Vorgehen des Ministeriums scharf. Die implizite Aufforderung, den Geflüchteten rechtliche Möglichkeiten zu verschweigen, stelle nicht nur die fachliche Unabhängigkeit in Frage und verletze die professionellen Maßstäbe der Sozialen Arbeit, sondern widerspräche jedem demokratischen Grundverständnis. Menschen, die Rat bei professionellen Sozialarbeiter_innen suchen, hätten das Recht auf eine umfassende Beratung, die frei von jeglicher politischer Einflussnahme sei und die sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Klient_innen, an Menschenwürde und Menschenrechten zu orientieren habe, so die DGSA. Der AKS München weist in seinem Positionspapier „Wir sind Sozialarbeiter*innen und keine Abschiebehelfer*innen“ zudem darauf hin, dass Geflüchtete mit prekärem Aufenthaltsstatus in Deutschland weitgehend rechtlos seien und gerade sowohl eine Aufklärung über grundlegende Rechte in Deutschland als auch eine Stimme fehle, diese einzufordern. „Besonders für diese Menschen ist es daher lebensnotwendig, dass sozialarbeiterisches Handeln dazu beiträgt, sie über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen“, so der AKS München. Das Positionspapier fordert die sofortige Rücknahme der ministerialen Drohung; da diese nicht nur die Asylberatung, sondern grundlegend die Arbeitsweise jeder Beratungsstelle angreife, sind nicht nur alle Sozialarbeiter_innen, sondern alle in Beratungsstellen arbeitenden Mitarbeiter_innen und alle Beratungsstellen nutzenden Bürger_innen dazu aufgefordert, sich gegen die Instrumentalisierung zu solidarisieren und sich an der dem Positionspapier beigefügten Unterschriftenliste zu beteiligen.

Zu Positionspapier und Unterschriftensammlung des AKS München.

Eine Unterschrift ist auch per Email möglich an kritischesozialearbeit@gmx.de.

Datum