UN-Kinderrechtskonvention

Die Vereinten Nationen verankern den Schutz von Kindern vor den Auswirkungen des Klimawandels als menschenrechtliche Pflicht
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Klima

Die Folgen des Klimawandels sind längst spürbar und gehören zu den Kernherausforderungen für die künftigen Generationen. Aus diesem Grund hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen am 18.09.23 in Genf die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 vorgestellt, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Auswirkungen des Klimawandels umfasst und alle Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, das Wohl von jungen Menschen bei klima- und umweltpolitischen Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen. Sie enthält Leitlinien, wie Staaten das Recht von jungen Menschen auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt garantieren können. Darüber hinaus hat das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt einen partizipativen Anspruch. Kinder und Jugendliche sollen von den Staaten, in denen sie leben, auf allen Ebenen an klima- und umweltbezogenen Entscheidungen beteiligt werden. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 selbst ist dabei ein gelungenes Beispiel für diesen partizipativen Anspruch: Beiträge und Kommentare von 16.331 Kindern aus 121 Ländern wurden eineinhalb Jahre lang zusammengetragen und bei der Leitlinienerstellung berücksichtigt. Das Dokument stellt somit einen der größten Partizipationsprozesse von Kindern in der Geschichte der Vereinten Nationen dar.

Zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 in englischer Sprache
Zur Meldung des DIMR