Standardabsenkungen für umF leisten einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe weiter Vorschub
Aktuell ist zu beobachten, dass unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten der kinderrechtlich geschützte und im SGB VIII verankerte diskriminierungsfreie Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe auch in Deutschland zunehmend verwehrt wird.
Junge geflüchtete Menschen landen vielerorts in unzureichenden Ankunftsstrukturen, verbringen Monate ohne rechtliche Vertretung oder Perspektive im Wartezustand. Abhilfe wird politisch in einer Verstetigung Standard-ferner Unterbringung und Versorgung gesucht. Viele Bundesländer reagierten auf den massiven Einrichtungs- und Personalmangel mit Absenkung der im SGB VIII festgelegten Standards
Auf einer aktuellen Themenseite bündelt der BumF Situationsbeschreibungen, Hinweise zu Standardabsenkung und fachpolitische Forderungen an die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe
Flankierend dazu äußerten sich in den zurückliegenden Wochen unterschiedliche politische Akteure mit immer extremeren Forderungen nach immer weitergehenden Rechtseinschränkungen junger geflüchteter Menschen. So fiel etwa der niedersächsische Städtetag im Oktober mit der Forderung auf, die verpflichtende Inobhutnahme über 14-Jährige unbegleiteter Minderjähriger gesetzlich aufzuheben, während die sächsische Landesregierung forderte, dass bundesweit über 16-jährige unbegleitete Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften und nicht in Strukturen der Jugendhilfe unterzubringen seien. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann sprach sich offen für rechtswidrigen Pushbacks unbegleiter Minderjähriger an der innerdeutschen Grenzen aus. Der sächsische Minderpräsident Kretschmer erklärte in völliger Verkennung der rechtlichen und politischen Realitäten unbegleitete Minderjährige zu den Schuldigen der Bildungsmisere. Die dargestellten Positionen sind dabei nur besonders markante Belege eines für die Rechte junger geflüchteter (unbegleiteter) Menschen immer bedrohlicher werdenden Diskurses.
Zur Themenseite des BumF