Qualitätsentwicklung nach dem „Gute-Kita-Gesetz“? Rückblick und zukünftige Entwicklungspotentiale

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Mit dem am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (KiQuTG, sog. „Gute-KiTa-Gesetz“) wurde die Weiterentwicklung der Qualität in der Frühen Bildung bundesgesetzlich verankert.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zieht in diesem Papier eine Zwischenbilanz und zeigt Entwicklungspotentiale auf. Davon ausgehend leitet die AGJ Empfehlungen ab, die im weiteren Prozess zur Verbesserung der Qualität nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ berücksichtigt werden sollen.

Zur Position der AGJ

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